Prozess in Feldkirch

Haftstrafe für gewalttätigen Ex-Freund

Vorarlberg
29.04.2024 06:01
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Die Schonfrist für einen 27-jährigen Afghanen ist vorbei. Nach einem erneuten Übergriff in Feldkirch geht es für ihn jetzt ab in den Knast. Der Mann war wiederholt durch Gewaltausbrüche aufgefallen. 

In Handschellen wird der Angeklagte von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal geführt. Dass sich hinter dem unscheinbar wirkenden Flüchtling ein jähzorniger und gewaltbereiter Mann verbirgt, ist kaum zu glauben. Fünf einschlägige Vorstrafen seit 2017 zeugen davon, dass der Afghane zu brutalen Gewaltausbrüchen neigt. Bereits vor sieben Jahren wird er wegen fortgesetzter Gewalt gegen seine Freundin zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch die nächste Beziehung wird für das Opfer zum Albtraum: Wieder steht der Mann wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht – und abermals fasst er eine Geldstrafe aus.

Doch der Unbelehrbare macht weiter. Als seine letzte Freundin, eine 22-jährige Angestellte, endlich mit dem gewalttätigen Brutalo Schluss macht, lauert er ihr trotzdem auf. Sprüht ihr sogar Pfefferspray ins Gesicht. Mit der Verhängung einer bedingten Haft von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe stellt ihm der Richter daraufhin die Rute ins Fenster.

Der Ex-Freundin den Tod angedroht
Und wiederum zeigt sich der Afghane renitent. Ende März taucht er schließlich wutentbrannt bei der Wohnadresse der jungen Frau auf. Als deren Vater behauptet, die Tochter sei nicht da, zieht der Angeklagte ab, kehrt jedoch nach einigen Stunden sturzbetrunken zurück. „Ich mach dich tot!“, schreit er und versucht sich, glücklicherweise erfolglos, gewaltsam Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Der Angeklagte wird daraufhin festgenommen und in U-Haft gesteckt.

Im Prozess zeigt sich der Wiederholungstäter einsichtig. „Ich hatte in einer Bar einige Biere und Schnäpse getrunken. Als ich dann eine SMS von der Ex bekam, legte es einen Schalter in mir um. Es tut mir alles sehr leid“, argumentiert der 27-Jährige. Staatsanwalt Richard Gschwenter nimmt ihm die Reue jedoch nicht ab: „Der Angeklagte entschuldigt sich, sagt, dass es nicht mehr vorkomme. Dann geht das eine kurze Weile gut und es folgt die nächste Straftat. Der Mann ist einfach unbelehrbar.“

Nun geht es für neun Monate hinter Gitter
Das sieht der Herr Rat ebenfalls so und spricht den Afghanen wegen gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch rechtskräftig schuldig. Diesmal gibt es 15 Monate Haft, zehn davon auf Bewährung. Allerdings kommt der Widerruf der ehemals zur Bewährung ausgesetzten Strafe von vier Monaten Gefängnis dazu. Macht in Summe also neun Monate hinter schwedischen Gardinen. Zudem muss sich der Verurteilte einem Anti-Gewalttraining unterziehen, weiters wird eine Bewährungshilfe angeordnet.

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