Angeklagter gefährlich

Frauen bis zur Polizei verfolgt: „Blöde Situation“

Gericht
10.04.2024 18:00

Was ein 29-Jähriger als „blöde Situation“ beschreibt, verbüßt er nun mit seiner bereits zwölften Vorstrafe. Im November verfolgte er zwei Frauen so penetrant, dass die sich in eine Polizeistation flüchteten. Dort leistet der Angeklagte ordentlich Widerstand. Vor Gericht in Wien meint er weinerlich: „Jeder Mensch möchte was erleben.“

Eine „Opfer-Täter-Umkehr“, wie sie im Lehrbuch steht, präsentiert ein 29-Jähriger im Wiener Landesgericht dem Schöffensenat. „Ich hab‘ vielleicht nicht alles perfekt gemacht, aber so gut wie es geht“, jammert er. Im völligen Gegensatz stehen dazu aber seine elf Vorstrafen – allesamt wegen Gewaltdelikten und Drogen. In den letzten Jahren saß er zwei Drittel im Gefängnis ...

„Jeder Mensch, möchte was erleben“
Der aktuelle Vorwurf: Am 16. November sprach er auf der Bushaltestelle am Schwedenplatz zwei Frauen an. „Ich hatte bei den Mädels keine bösen Absichten“, beteuert er. „Aber jeder Mensch, möchte auch was erleben.“ Der 29-Jährige wurde erst zwei Monate davor aus der Haft entlassen, hätte einfach zwei hübsche Frauen kennenlernen wollen. Die das aber augenscheinlich nicht wollten. Bis zu einer Polizeistation, wo sich die zwei Ukrainerinnen hin flüchteten, verfolgte er die beiden. 

Psychiater erachtet 29-Jährigen als gefährlich
Dort und auch bei der Überstellung in die Justizanstalt Josefstadt, nachdem er festgenommen wurde, leistete er ordentlich Widerstand: Einem Beamten wollte er einen Kopfstoß versetzen, andere trat er, einen weiteren verletzte er am Finger. Und obwohl nach und nach Polizisten im Zeugenstand von dem Vorfall erzählten, bleibt ein Schuldbekenntnis aus. „Sie waren sehr angespannt. Ich hatte das Gefühl, sie greifen mich gleich an. Vielleicht hab ich mich auch falsch bewegt“, versucht der Angeklagte zu erklären.

Laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann steht fest: Ohne Therapie geht es bei dem 29-Jährigen nicht. Wegen seiner Persönlichkeitsstörung ist er gefährlich: „In dem Moment, in dem er wieder draußen ist, nimmt er sein Verhalten wieder auf“, betont Hofmann mit Blick auf die kriminelle Vergangenheit des Angeklagten. Da würde auch das Drogenproblem des jungen Mannes nicht unbedingt helfen. 

„War einfach eine blöde Situation.“
Die attestierte „manipulative Beschönigung des eigenen Verhaltens“ stellt der Angeklagte am Schluss seines Prozesses noch einmal zur Schau: „Das war einfach jetzt eine blöde Situation, in die ich gekommen bin.“ Die ihm nun die zwölfte Vorstrafe einheimst: zweieinhalb Jahre Haft. Zusätzlich wird er in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Nicht rechtskräftig.

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