Wegen einer Reihe von Vorwürfen saß am Mittwoch eine 28-jährige Linzerin vor dem Landesgericht. Sie soll vorigen Sommer in der Linzer Altstadt den Hitlergruß gezeigt und eine Person als „scheiß Ausländer“, der „vergast gehöre“, beschimpft haben. Zudem soll die Betrunkene versucht haben, jemandem eine Flasche auf den Hinterkopf zu schlagen.
Am Ende der Verhandlung fällte das Gericht folgendes – nicht rechtskräftiges – Urteil: Acht Monate unbedingte Haft für absichtlich schwere Körperverletzung, fahrlässige schwere Körperverletzung und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz.
Im Rausch ausgerastet
Rückblende in den August 2023: Eine 28-Jährige soll in einem Lokal der Linzer Altstadt zuerst den Hitlergruß gezeigt haben, bevor sie draußen, in der Hofgasse, eine Person übel als „scheiß Ausländer“, der „abgeschoben und vergast“ gehöre, beschimpft haben soll.
Zudem soll die alkoholisierte 28-Jährige versucht haben, jemand anderem mit voller Wucht eine Flasche auf den Hinterkopf zu schlagen – ein Freund konnte den Angriff noch abwehren, soll dabei aber selbst Verletzungen erlitten haben. So die Vorwürfe der Anklage.
Teilweise geständig
Bei der Verhandlung zeigte sich die 28-Jährige laut einem Gerichtssprecher teilweise geständig. Beim Vorwurf des Hitlergrußes berief sich die Angeklagte auf ihren Alkoholrausch.
Zu den nicht rechtskräftigen acht Monaten unbedingter Gefängnisstrafe kamen beim Urteilsspruch noch 16 Monate bedingt auf drei Jahre.
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