OGH urteilte:

„Rechtsbrecher“ als zulässige Kritik an Nehammer

Politik
21.03.2024 19:03

Anwalt Wilfried Embacher, der Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) als „Rechtsbrecher“ bezeichnet hat, hat nun vom Obersten Gerichtshof recht bekommen. Dies sei eine „zulässige Kritik“, wurde argumentiert. Embacher hatte eine georgische Familie, die Ende Jänner 2021 abgeschoben wurde, im fremdenrechtlichen Verfahren vertreten.

Der damalige Innenminister Nehammer hatte der Mutter der 12-jährigen Tina die Schuld an der Situation gegeben, da sie Entscheidungen von Behörden nicht beachtet hätte und mit ihrer Familie in Österreich geblieben sei. Die Abschiebung war per Charterflug durchgeführt worden und hatte damals sowohl die Politik als auch die Bevölkerung bewegt, die zum Teil für die Familie auf die Straße gegangen war.

Hier sehen Sie die Tweets des Anwalts zu dem Fall.

Musste 1000 Euro zahlen
Anwalt Wilfried Embacher vertrat die georgische Familie im fremdenrechtlichen Verfahren und bezeichnete Nehammer gegenüber Medien als „Rechtsbrecher“ bezeichnet. Dafür bekam er von der Rechtsanwaltskammer eine Geldstrafe in der Höhe von 1000 Euro aufgebrummt. Die Begründung: Embacher habe mit seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes verletzt.

Dagegen berief der Anwalt beim OGH als Disziplinargericht. Dieser war in diesem Fall die letzte Instanz und gab ihm nun recht. „Rechtsbrecher“ sei eine „zulässige Kritik“ und werde vom „Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.“ Die Kritik sei nicht beleidigend.

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