Die AUA hatte zuvor bekannt gegeben, dass für das erste Halbjahr 2012 unter dem Strich ein operativer Gewinn von 26 Millionen Euro stehe. Der allerdings ist ausschließlich einem bilanziellen Einmaleffekt von 81,8 Millionen Euro zu verdanken, und zwar durch den umstrittenen Flugbetriebsübergang auf die günstigere Tochter Tyrolean.
"Unternehmerisches Versagen"
"Die Einmalerlöse durch den fraglichen Betriebsübergang von AUA auf Tyrolean aus dem vorgezogenen Raub bei den zukünftigen Pensionen der Beschäftigten können über das unternehmerische Versagen der Managements der Airline nicht hinwegtäuschen", ärgerte sich Winkler in einer Aussendung. Das Unternehmen bediene sich "fragwürdiger Methoden".
"In der Angelegenheit der zukünftigen Pensionsverpflichtungen der AUA gegenüber ihren Beschäftigten ist aber noch lange nicht das letzte Wort gesprochen", gab sich Winkler unter Hinweis auf die laufenden gerichtlichen Klagen von Gewerkschaft und Betriebsrat kämpferisch.
Die Arbeitnehmervertretung stemmt sich gegen die mit dem Übergang verbundenen Verschlechterungen für das fliegende Personal und wirft dem Management vor, sich über das Arbeitsverfassungsgesetz und den Arbeitnehmerschutz hinwegzusetzen.
Klage beim Gerichtshof eingebracht
Die Gewerkschaft hat beim Obersten Gerichtshof eine Klage eingebracht, die auch die Nichtigkeit des Betriebsübergangs, die Nachwirkung des AUA-Bord-Kollektivvertrags und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen sowie das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen feststellen soll.
Das AUA-Management wehrt sich gegen die Vorwürfe. Der Pensionstopf des fliegenden Personals werde nicht angerührt, es würden vielmehr die künftigen Pensionszahlungen in den Topf gedrosselt.
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