NS-Wiederbetätigung

Im Namen des Herrn gegen Verbotsgesetz verstoßen

Burgenland
05.03.2024 15:05

Ein Nordburgenländer teilte und kommentierte Postings auf Facebook, in denen er den Nationalsozialismus verherrlichte. So ist er der Meinung, dass mit dem Begriff Nazi eigentlich Jesus von Nazareth gemeint sei. Beim Geschworenenprozess am Landesgericht Eisenstadt wurde der 55-Jährige schuldig gesprochen.

Es sind absurde Theorien, die der 55-Jährige zwischen Oktober 2017 und November 2020 auf Facebook geteilt und kommentiert hat. Und da sitzt er nun am Landesgericht Eisenstadt, angeklagt, die Ideologie des Nationalsozialismus und Adolf Hitler in fünf Postings verherrlicht und verharmlost zu haben. Dabei habe er lediglich seinen Wissensdurst im Internet löschen wollen. Etwa, woher das Wort Nazi kommt. „Es wird nämlich zweckentfremdet. Auch das Hakenkreuz ist eigentlich ein Friedenssymbol. Darüber wollte ich die Leute aufklären.“

„Auserwählt von Gott“
Bei seinen Recherchen im Internet will der Nordburgenländer herausgefunden haben, dass griechische Juden den Begriff Nazi vor rund 2000 Jahren geprägt hätten. „Nazi ist eine Ableitung von Jesus von Nazareth - auserwählt von Gott“, stand in einem der Postings zu lesen.

Wären demnach nicht alle Katholiken Nazis?

Nur nicht nachdenken ...
Und was weiß er über die SS-Runen, die auf den schwarzen Uniformen der Nationalsozialisten zu sehen waren? So auch auf jenem Foto, halb Polizist, halb NS-Scherge, das untertitelt ist mit „Die Polizei, dein Freund und Helfer“? „Über die Zeichen habe ich noch nicht nachgedacht. Weil wenn ich das tue, sitze ich wahrscheinlich wieder vor Gericht.“ Jedenfalls: „Dieses Bild habe ich ausgesucht, weil die Polizei heutzutage teilweise verbrecherisch vorgeht und brutal auf Menschen hinhaut, wenn sie schon am Boden liegen. So, wie das früher die SA gemacht hat.“

Der Angeklagte wird von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Das Urteil – zehn Monate bedingte Haft auf drei Jahre plus 4500 Euro Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig.

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