Die Staatsanwaltschaft Graz hatte am 4. Juli beim Landesgericht für Strafsachen im Ermittlungsverfahren wegen der Entführung des fünfjährigen Buben aus der Obhut der Mutter nach Dänemark Strafantrag gegen den Dänen erhoben. Die entsprechenden Ermittlungen seien abgeschlossen, so Bacher, nun werde die Hauptverhandlung anzuberaumen sein.
In Abwesenheit des Angeklagten könne allerdings nicht verhandelt werden. Wenn der Vater der Vorladung nicht Folge leistet, könne auch wieder ein Europäischer Haftbefehl überlegt werden. Dieser war Mitte Juni vom Oberlandesgericht aufgehoben worden, weil keine Fluchtgefahr des Vaters bestehe, da dieser in Dänemark sozial integriert sei.
Identität des Komplizen weiter nicht geklärt
Nicht beendet seien die Ermittlungen hingegen im Falle jenes unbekannten Komplizen, der die Mutter von Oliver festgehalten hatte, als der von der Mutter getrennt lebende Vater am 3. April das Kind vor einem Kindergarten in Graz an sich und nach Dänemark gebracht hatte. Über die Identität des Helfers hatte der Vater gegenüber den dänischen Behörden keine Angaben gemacht.
Die Rechtsanwältin der Mutter hatte nach dem Vorfall einen Antrag auf Rückführung des Kleinen gestellt. Kern des Konflikts sind zwei sich widersprechende Gerichtsentscheide: In Dänemark wurde dem Vater die Obsorge zugesprochen und in Österreich der Mutter. Der Vater beruft sich naturgemäß auf den dänischen Rechtsspruch.
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