"Es ist grundvernünftig, dass vom Parlament dazu eine Verfassungsbeschwerde eingebracht wird", erklärte BZÖ-Chef Josef Bucher. Dies habe mehr Gewicht, als wenn dies ein Bundesland alleine mache, sagte er mit Verweis auf den ursprünglichen Plan der FPÖ, eine Klage über die FPK und damit die Kärntner Landesregierung einreichen zu wollen. Grundsätzlich kann eine Verfassungsklage entweder mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten oder über eine Landesregierung eingebracht werden.
FPÖ will weitere Verfassungsklage einbringen
Erfreut über die Einigung zeigte sich auch der freiheitliche Parteiobmann Heinz-Christian Strache. Gleichzeitig betonte er, dass seine Partei dennoch dabei bleibe, parallel zum gemeinsamen Vorgehen eine weitere Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt, darüber hinaus aber auch gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM einzubringen - und zwar wie geplant über die Landesregierung Kärntens. "Wir müssen die Österreicher vor diesem Schuldenpakt schützen", so Strache.
Grillers Gutachten als Grundlage
Der geplante gemeinsame Text soll das Gutachten Grillers als Grundlage haben, darauf habe man sich schon verständigt, erläuterte auch der grüne Budgetsprecher Werner Kogler. Seine Fraktion stelle das Gutachten gerne zur Verfügung. Den Fiskalpakt hält Kogler für "wirtschaftlich unvernünftig und schädlich", darüber hinaus sei er letztlich auch "uneuropäisch und undemokratisch", weil die Parlamente "de facto" ausgeschaltet würden.
Eingereicht werden dürfte die gemeinsame Klage nach dem Sommer, Bucher geht vom September aus. Auch Kogler nannte diesen Zeithorizont, es solle "so schnell als möglich" gehen.
Das Gutachten Grillers, das die Grünen bereits Ende voriger Woche vorgestellt hatten, sieht vor allem die Bestimmungen des Fiskalpaktes zur Schuldenbremse kritisch. Denn diese sieht ein Defizit von weniger als 0,5 Prozent des BIP vor. Damit sei die Budgethoheit des Nationalrates beschnitten, welche aber in der Verfassung verankert ist.
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