„Behindert Aufklärung“

U-Ausschuss-Akten verweigert: ÖVP greift Zadic an

Politik
15.02.2024 12:10

Die ÖVP wollte zu ihrem U-Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ Akten zur Finanzaffäre der steirischen FPÖ geliefert bekommen. Mit diesem Wunsch ist sie beim Justizressort allerdings abgeblitzt. Die Volkspartei wirft Ministerin Alma Zadic (Grüne) jetzt deswegen vor, Aufklärung zu behindern.

Noch bevor die Befragungen der Untersuchungsausschüsse gestartet sind, gibt es Zank zwischen den Koalitionspartnern. Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im U-Ausschuss, richtet wegen der verweigerten Aktenlieferung scharfe Worte an die Justizministerin. Sie dürfe „sich von FPÖ-Chef Kickl nicht einspannen lassen, den parteiinternen Finanz-Skandal rund um Mario Kunasek mit persönlicher Bereicherung unter den Teppich zu kehren“, so Hanger in einer Aussendung. Er warf Zadic vor, durch die Weigerung die Aufklärungsarbeit des Parlaments zu behindern.

ÖVP-Politiker Andreas Hanger schießt sich auf die Justizministerin ein.
ÖVP-Politiker Andreas Hanger schießt sich auf die Justizministerin ein.(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER, APA/EVA MANHART, Krone KREATIV)

Weigerung wird begründet
Dabei wurden plausible Gründe dafür angeführt, warum der Wunsch der ÖVP nicht erfüllt wurde: Der Untersuchungsgegenstand umfasse die Akten nicht, die „ausschließlich Handlungen von Landes- und Gemeindeorganen“ beträfen, hieß es in einem Schreiben an den Vorsitzenden des U-Ausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).

Wegen der verweigerten Lieferung von Unterlagen attackiert die Volkspartei Justizministerin ...
Wegen der verweigerten Lieferung von Unterlagen attackiert die Volkspartei Justizministerin Zadic.(Bild: APA/Eva Manhart)

Der Untersuchungsgegenstand „Rot-Blauer Machtmissbrauch“ ist aber eindeutig auf Personen aus SPÖ und FPÖ beschränkt, die in der Bundesregierung oder ihr unterstellte Mitarbeiter waren, heißt es sinngemäß in der Begründung. Außerdem meldete das Justizministerium bei der begehrten Aktenlieferung verfassungsrechtliche Bedenken an.

Anträge zu U-Ausschuss beschäftigen VfGH
Dabei handelt es sich um die Frage, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen etwa durch die Covid-Finanzierungsagentur COFAG „aus unsachlichen Gründen“ bevorzugt behandelt worden sind. Zu dieser Frage sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit zwei Anträge anhängig. Im Hinblick auf die angeforderten Akten und Unterlagen sieht sich das Justizressort daher dazu veranlasst, „die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten“, wie es in dem Schreiben an Sobotka heißt.

ÖVP-Politiker Hanger will das nicht gelten lassen. Er forderte Ministerin Zadic auf, „ein Machtwort zu sprechen und dem Parlament die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen“. Im FPÖ-Finanzskandal gehe es schließlich um mehrere Millionen Euro Schaden durch „systematischen Fördergeldmissbrauch, dubiose Vereinskonstruktionen und die Verschiebung von Geldströmen in private Taschen“.

Breites Thema, langer Zeitraum
Der U-Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ wird von der Volkspartei alleine getragen. Aufgeklärt werden soll, ob zwischen 2007 und 2020 öffentliche Gelder durch SPÖ- oder FPÖ-Regierungsmitglieder oder unterstellte Mitarbeiter aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden.

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