Prozess in Feldkirch

Angestellter hatte 50.000 Euro veruntreut

Vorarlberg
14.02.2024 17:55

Ein Unterländer hatte das Vertrauen seines Chefs schamlos ausgenützt und aus der Kassa tausende Euro für sich abgezweigt.

„Wie kommt man dazu, als unbescholtener Mensch plötzlich unrechtmäßig Geld aus der Kassa zu nehmen?“, will Richter Christoph Stadler vom Angeklagten im Prozess am Landesgericht Feldkirch wissen. Zumal der 27-Jährige als guter und zuverlässiger Mitarbeiter galt, der das Vertrauen der Geschäftsführung genoss und in dem Tankstellen-Shop auch für Kassa und Abrechnung zuständig war. Eine plausible Erklärung hat der Beschuldigte jedenfalls nicht: Es sei halt eine große Dummheit gewesen, die er nun sehr bedauere.

Angeklagter bestreitet angelasteten Betrag
Staatsanwältin Sarah Nenning legte ihm zur Last, seinen Arbeitgeber im Zeitraum September 2021 bis September 2023 um mindestens 50.000 Euro betrogen zu haben, indem er die Waren der Kunden einscannte, das Geld in bar kassierte und anschließend die jeweilige Position wieder im Kassasystem löschte. Was der untreue ehemalige Angestellte auch zugibt. Allerdings bestreitet er den ihm angelasteten Betrag. „Es waren ganz sicher deutlich weniger als 50.000 Euro.“

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Wie kommt man dazu, als unbescholtener Mensch plötzlich Geld aus der Kassa zu nehmen?

Der Richtet zum Angeklagten

Aufgefallen waren die Malversationen übrigens erst im Zuge einer Revision. Die Frage des Herrn Rat, ob denn die Abrechnungen von einem zweiten Mitarbeiter beziehungsweise vom Vorgesetzten immer kontrolliert worden seien, verneint der Beschuldigte. Was erklärt, wieso der 27-Jährige über immerhin zwei Jahre hinweg so viel Geld abzweigen konnte.

Staatsanwältin Sarah Nenning gab zum Urteil bislang keine Erklärung ab, weshalb der Richterspruch auch noch nicht rechtskräftig ist. (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwältin Sarah Nenning gab zum Urteil bislang keine Erklärung ab, weshalb der Richterspruch auch noch nicht rechtskräftig ist.

Der Umstand, dass der untreue Mitarbeiter am Ende nicht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, sondern nur wegen Veruntreuung schuldig gesprochen wird, begründet sich ebenfalls in der mangelnden Kontrolle.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet: neun Monate Haft auf Bewährung und 3900 Euro Geldstrafe. Dem Privatbeteiligten muss der Mann 47.000 Euro binnen 14 Tagen zurückerstatten. Derselbe Betrag wird aufgrund des Bereicherungsvorsatzes für verfallen erklärt. 

Chantal Dorn
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