„Souveränitätsschutz“

Trotz EU-Verfahren: Ungarn hält an Gesetz fest

Ausland
07.02.2024 19:21

Der nächste Streit mit Brüssel ist eingeläutet: Mit dem neuen Souveränitätsschutzgesetz will die ungarische Regierung „ausländische Einmischung“ in die politischen Prozesse des Landes verhindern. Doch die EU-Kommission befürchtet, dass mit dem neuen Gesetz und einer neuen Behörde die Meinungsfreiheit und andere europäische Grundrechte verletzt werden. Trotz eines bereits eingeleiteten EU-Verfahrens will Budapest an dem Gesetz festhalten.

Die wortgewaltige Reaktion aus dem Büro des Staatssekretärs für internationale Kommunikation ließ nicht lange auf sich warten: „Brüssel und die Dollar-Linke greifen das Souveränitätsschutzgesetz eben deshalb an, weil es sein Ziel ist, die Einflussnahme aus dem Ausland über die von (US-Philanthrop George) Soros rollenden Dollars zu verhindern“ 98 Prozent der Ungarn hätten diesem Vorhaben bei einer „nationalen Konsultation“ zugestimmt, „deswegen hält die ungarische Regierung am Souveränitätsschutzgesetz fest.“

Die „Konsultation“, auf die sich Zoltán Kovács bezog, ist keine professionelle Umfrage, sondern eine der vielen Fragebogenaktionen der Regierung, bei der in der Regel Regierungsanhänger die Regierungspolitik gutheißen.

Viktor Orbáns Souveränitätsschutzgesetz verletzt laut der EU-Kommission mehrere Grundrechte in ...
Viktor Orbáns Souveränitätsschutzgesetz verletzt laut der EU-Kommission mehrere Grundrechte in der Europäischen Union.(Bild: Viennareport)

Brüssel wartet nun auf Antwort aus Budapest
Die in der Verfassung verankerte neue Behörde hat zur Aufgabe, „Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen“. Das Gesetz zum Schutz der Souveränität und die Ende Jänner eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem „das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger“ ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung vom Mittwoch heißt. Die Regierung in Budapest hat zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren und diese zu entkräften.

Im äußersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Im Fall einer Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe drohen. Wegen verschiedener Grundrechtsverstöße etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an EU-Hilfen für Ungarn eingefroren. 

Grüne: „Systematische Aushöhlung des Rechtsstaates“
Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, begrüßte das sogenannte Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn, kritisierte aber, dass dies „sehr spät“ komme. „Seit Jahren wird durch Viktor Orbán die systematische Aushöhlung des Rechtsstaates weiter fortgesetzt, Zivilgesellschaft und Oppositionelle durch jüngste Gesetzesänderungen mundtot gemacht und Minderheitenrechte ausgehebelt“, so Vana in einer der APA übermittelten Stellungnahme. 

FPÖ: „Absurdes Verfahren gegen Ungarn“
Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament, bezeichnete das Verfahren als „absurd“. Die EU selbst habe ein Gesetz in Planung, mit dem ausländischer Einfluss in der Union bekämpft werden solle. „Warum dasselbe in Ungarn jetzt gegen die Meinungsfreiheit verstoßen soll, erschließt sich wirklich niemandem mehr. Oder man kann es auch umgekehrt sehen: Wenn das in Ungarn gegen die Meinungsfreiheit verstößt, dann gilt dasselbe natürlich auch für die EU“, so Vilimsky in einer Aussendung.

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