In Tiroler Klinik

Kind starb nach OP: Gutachter ortet Behandlungsfehler

Österreich
12.06.2012 14:09
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens in der Innsbrucker Kinderklinik im Oktober 2011 hat ein deutscher Sachverständiger in einem anästhesiologischen und intensivmedizinischen Gutachten schwere Behandlungs- und Organisationsfehler attestiert. Diese Fehler hätten letztlich zum Tod des Kindes geführt, sagte der Anwalt der Familie des verstorbenen Mädchens, Thomas Juen, der das Gutachten am Dienstag präsentierte.

Das Mädchen war am 15. Oktober 2011 eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Noch am selben Tag wurde unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen. Die Narkose war laut der ärztlichen Direktorin ohne Zwischenfälle verlaufen, das Kind routinemäßig auf die Intensivstation verlegt und weiterbehandelt. Dort kam es aber zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die schließlich in ein Multiorganversagen des Kindes mündete.

Der Sachverständige, der Berliner Anästhesist Jochen Strauß, komme laut Juen nun zu dem Schluss, dass für eine stationäre Aufnahme am ersten Tag eigentlich gar kein Grund bestanden habe. "Ein Notfall lag mithin nicht vor, es wäre ausreichend Zeit gewesen, sich bei Giftnotrufzentralen oder in der wissenschaftlichen Literatur kundig zu machen, um die Indikation für die in Narkose geplante Untersuchung zu erhärten", hieß es in dem Gutachten.

"Propopol verbotenerweise angewendet"
Zudem sei der Einsatz des Narkosemittels Propofol kontraindiziert gewesen und außerhalb der Zulassung erfolgt, meinte Juen. Die Fachinformation aller Hersteller würde bezüglich Propofol ein "unmissverständliches Verbot" vorsehen. "Propofol darf bei Patienten unter 16 Jahren zur Sedierung im Rahmen einer Intensivbehandlung nicht angewendet werden", sagte Juen. Das dreijährige Mädchen hingegen habe zur Sedierung vor allem Propofol und zwar über 48 Stunden erhalten. 

Die Anwendung des Mittels sowohl in höherer Dosierung als auch über einen längeren Zeitraum würden als die wichtigsten Risikofaktoren für das Entstehen eines sogenannten Propofolinfusionssyndroms (PRIS) gelten, zitierte der Anwalt aus der Expertise. Laut dem vorliegenden Obduktionsgutachten sei die Dreijährige an eben diesem Syndrom gestorben.

Intubation "unzureichend überprüft"
Das Gutachten liste zudem eine Reihe weiterer massiver Behandlungsfehler auf. So sei das Mädchen etwa ohne medizinische Indikation nach der ersten Untersuchung intubiert und auf der Intensivstation weiter künstlich beatmet worden. Laut dem Gutachten hätte das Kind aber bereits nach dem ersten Eingriff wieder extubiert werden müssen. Auch sei die Intubation auf der Intensivstation nur "unzureichend überprüft" worden. Den Krankenunterlagen könne nicht entnommen werden, ob das Mädchen jemals abgehört worden sei.

"Sinnlose und gefährliche Kombination von Medikamenten"
Strauß schließe aus dem Obduktionsgutachten, dass das Kind trotz des Vorliegens des Propofolinfusionssyndroms vor ihrem Tod noch weiter Propofol erhalten habe, ohne dass es in den Unterlagen dokumentiert worden sei, erläuterte Juen. Überhaupt seien wesentliche Dokumente erst im Nachhinein angefertig worden.

Der Sachverständige habe überdies festgestellt, dass der kleinen Patientin im Rahmen der Sedierung während der ersten Tage "konzeptionslos eine sinnlose und gefährliche Kombination von Medikamenten (Sedativa, Hypnotika und Analgetika)" verabreicht worden sei. Dadurch sei das Risiko von Wechsel- und Nebenwirkungen unnötig gesteigert worden.

Juen teilte mit, dass die Tilak inzwischen ein Haftungsanerkenntnis gegenüber seinen Mandanten abgegeben habe. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft ermittle inzwischen gegen sechs Ärzte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen.

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