Debatte nach „ZiB 2“

Menschenrechtskonvention: Kann Kickl diese ändern?

Politik
11.01.2024 20:00

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat in seinem Interview in der „ZiB 2“ des ORF wieder einmal für Irritationen gesorgt. Denn Kickl stellte offen die Europäische Menschenrechtskonvention infrage. Klar ist allerdings: Eine Änderung des internationalen Abkommens ist absolut unrealistisch, möglich wäre nur eine Kündigung. 

Gesetze kann man ändern. Damit argumentiert die FPÖ immer wieder, wenn es darum geht, was der Staat bei Asyl und Migration rechtlich darf und was nicht. Aber kann man die Europäische Menschenrechtskonvention einfach so ändern? In der Theorie ja, in der Praxis nein.

Alle 46 Unterzeichner müssten zustimmen
Die EMRK zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats. Um sie zu ändern, müssten zunächst alle 46 Unterzeichner zustimmen und dann die Änderungen nach den jeweiligen Bestimmungen in jedem einzelnen Land durch das Parlament bestätigen lassen. „Diese Variante scheidet eher aus“, sagt Europa-Rechtsexperte Walter Obwexer.

EMRK-Kündigung wäre Ende von Grundrechten
Eine andere Möglichkeit wäre, aus dem Vertrag auszuscheiden, wie das bei Russland nach dem Überfall auf die Ukraine passiert ist. Das würde aber auch das Ende der Mitgliedschaft im Europarat bedeuten, erläutert der Völkerrechtsexperte Manfred Nowak.

Für Österreich würde ein Ausstieg aus der EMRK zudem den schlagartigen Verlust fast aller Grundrechte bedeuten. In Österreich ist die EMRK im Verfassungsrang, weil wir im Gegensatz etwa zu Deutschland oder Italien keinen eigenen Grundrechtskatalog in der Verfassung haben, erklärt Obwexer.

Entzug der Staatsbürgerschaft kaum möglich
Ausgelöst wurde die Debatte durch den Auftritt von FPÖ-Chef Herbert Kickl in der „ZIB 2“. Es ging dabei auch um Staatsbürgerschaftsverlust für Migranten, die man nicht mehr im Land haben will. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nur unter besonderen Bedingungen möglich. Um das zu ändern, müsste das Staatsbürgerschaftsgesetz angepasst werden.

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