Bei der Erstellung des neuen Hundehalte-Gesetzes wurde auf die Meinung von „Profis“ verzichtet, kritisiert Jürgen Stadler, Chef der Pfotenhilfe Lochen. Schon bisher scheiterte es an mangelnder Kontrolle der Vorschriften, dies könnte auch künftig zum Problem werden.
„Die Umsetzbarkeit ist fragwürdig“, sagt Jürgen Stadler, Chef der Pfotenhilfe in Lochen, zum Entwurf des neuen Hundehaltegesetzes. Denn schon jetzt würde es vor allem an fehlenden Kontrollen scheitern, wie Tierschutzstellen seit Jahren kritisieren.
„Profis“ nicht eingebunden
„Auch deshalb haben wir den zuständigen Landesrat Lindner (SPÖ) gebeten, uns in die Arbeitsgruppe zum neuen Gesetz zu integrieren. Leider haben wir nie eine Antwort bekommen“, sagt Stadler. Von der geplanten Rassenliste (die „Krone“ berichtete) hält er nichts: „Schäferhunde führen die Bissstatistiken an, sie sind aber nicht auf der Liste der sechs gefährlichen Rassen aufgelistet. Außerdem liegt das Problem immer am oberen Ende der Leine“, so Stadler zur „OÖ-Krone“.
Unklar, wer kontrollieren soll
Auch wer die für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu künftig geltende Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum kontrollieren soll, kann sich Stadler nicht vorstellen: „Da müsste ja jeder einen Gen-Test seines Hundes haben, damit er die Rasse belegen kann“. Wer eine mögliche Kontrolle der strengeren Regeln für Hundebesitzer (so soll es etwa Prüfungen für Hund und Herrl geben) übernehmen soll, ist derzeit noch völlig unklar.
Jedes Bundesland hat eigene Gesetze
Viel Arbeit wird in dieser Frage auf die Gemeinden zukommen, die am Ende des Tages entscheiden müssen, ob ein laut Gesetz „gefährlicher Hund“ von der Leinen- und Beißkorbpflicht befreit werden kann. Auch interessant: Gesetze zur Hundehaltung sind in jedem Bundesland separat geregelt. NEOS-Nationalratsabgeordnete und Tierschutzsprecherin Katharina Werner spricht sich für eine bundesweite Regelung aus.
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