Sein Aggressionsproblem hat einem in Vorarlberg lebenden Serben jetzt eine rechtskräftige Vorstrafe eingebracht. Zudem muss er ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen.
„Wenn Sie Ihr Verhalten vom 27. Oktober nochmals reflektieren: Finden Sie das richtig, was Sie getan haben?“, will Richterin Sabrina Tagwercher vom Angeklagten wissen. Das allerdings verneint der 32-jährige Serbe, der nachweislich ein Aggressionsproblem hat. „Ich war einfach emotional aufgewühlt, nachdem ich gerade wegen einer anderen Sache von der Polizei einvernommen worden war. War auch eine Familienangelegenheit“, antwortet der Arbeitslose bei seinem Prozess am Landesgericht in Feldkirch.
Zufällige Begegnung nimmt schmerzhaftes Ende
Als ihm nach dem unfreiwilligen Gespräch mit der Polizei dann auch noch sein Onkel auf dem Bahnsteig in Hohenems über den Weg gelaufen sei, habe er überreagiert, rechtfertigt er sich. Diese Überreaktion gestaltete sich laut Anklageschrift wie folgt: In Kung-Fu Manier und mit ausgestrecktem Bein springt der 32-Jährige dem Opfer in die Rippen. Der 37-jährige Onkel kommt zu Sturz und fällt dabei so unglücklich, dass er sich Knochenabsplitterungen und Prellungen am Arm zuzieht.
Doch das war offensichtlich nicht genug, denn der serbische Jacky Chan verpasst seinem Kontrahenten zusätzlich einen rechten Haken ins Gesicht. Der Gepeinigte zeigt das schlagfreudige Familienmitglied daraufhin bei der Polizei anzeigt.
Im Prozess am Landesgericht kommt die Reue des wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Serben zwar spät, aber immerhin kommt sie: „Ich habe mich bereits in ein Anti-Aggressionstraining begeben. Mit dem Berater kann ich auch über meine Probleme reden und viel übers Leben lernen.“
Schmerzensgeld ohne Job kaum zu zahlen
Während das Opfer aufgrund der erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen durch den Sturz 1500 Euro Schmerzensgeld fordert, bereitet dem Angeklagten vor allem die Frage Kopfzerbrechen, wie er als Arbeitsloser diesen Betrag zahlen soll. „Ich habe ja noch Schulden bei meinem Handyanbieter und im Fitnessstudio.“ Das bereits rechtskräftige Urteil: 1680 Euro Strafe - die Hälfte davon bedingt - und 500 Euro Teilschmerzensgeld.
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