Jetzt ist es fix: Die Diversion für die Erstangeklagte im Kurz-Prozess, Bettina Glatz-Kremsner, ist rechtskräftig. Wie die „Krone“ erfuhr, verzichtet die WKStA auf Rechtsmittel. Das ist besonders bemerkenswert, denn bei Aussagedelikten gibt es in der ständigen Rechtssprechung keine außergerichtliche Erledigung.
Noch vor wenigen Tagen wurde vermeldet, dass die frühere Casinos-Chefin noch zittern muss, die Diversion „wackle“. Diversion ist ein Rücktritt von der strafrechtlichen Verfolgung gegen Zahlung einer Geldbuße oder der Erbringung gemeinnütziger Leistungen. Sie ist nur möglich, wenn der Angeklagte Verantwortung übernimmt.
Glatz-Kremsner hatte diese gleich am ersten Prozesstag übernommen. Im Gegensatz zu dem in der Causa Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss ebenfalls angeklagten Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli.
WKStA hat 14 Tage ab Beschluss auf Einstellung Zeit
„Ich habe Fehler gemacht“, sagte Glatz-Kremsner im Prozess und bekam von Richter Michael Radasztics eine Diversion angeboten, obwohl sich die WKStA „aus generalpräventiven Gründen“ dagegen aussprach. 104.060 Euro musste die frühere Stellvertreterin von Sebastian Kurz in der ÖVP überweisen, damit der Beschluss auf Einstellung des Verfahrens ergeht. Dieser erfolgte Mitte November. Die WKStA hat dann 14 Tage Zeit für eine Beschwerde, die Frist endet am Donnerstag.
Endlosverfahren entgegengewirkt
Wie die „Krone“ erfuhr, verzichten die Korruptionsjäger auf Rechtsmittel. Damit ist klar, dass das Verfahren entgültig eingestellt wird, die 61-jährige frühere Managerin unbescholten bleibt. Bemerkenswert, denn laut der ständigen Rechtssprechung besteht bei Aussagedelikten keine Diversionsmöglichkeit.
Radasztics hat in seinem richterlichen Ermessen dennoch davon Gebrauch gemacht und so auch einem weiteren Endlosverfahren entgegengewirkt. „Meine Mandantin ist erleichtert und froh, dass das Verfahren nunmehr zum Abschluss gebracht werden konnte“, ist auch ihr Verteidiger Lukas Kollmann erfreut.
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