Junger Biker starb

Betagter Todeslenker hatte keinen Führerschein

Oberösterreich
16.11.2023 08:00

Tödlich endete im September der Zusammenstoß in Oberösterreich eines Motorradlenkers mit dem Auto eines 82-Jährigen, der den Biker beim Linksabbiegen übersehen hatte. Wie jetzt bekannt wurde, hätte der betagte Lenker nicht mehr fahren dürfen, denn seinen Führerschein musste er schon im April abgeben.

Alkoholisiert und ohne gültige Lenkerberechtigung soll ein 82-jähriger Autofahrer in Geretsberg einen jungen Motorradlenker übersehen und beim Zusammenstoß tödlich verletzt haben. Der Senior war am 6. September mit seinem Kleinwagen unterwegs, als ihm auf der L 504 drei hintereinander fahrende Biker entgegenkamen.

Nach dem Zusammenstoß wurde der Motorradfahrer noch gegen ein nachkommendes Auto geschleudert. (Bild: Scharinger Daniel)
Nach dem Zusammenstoß wurde der Motorradfahrer noch gegen ein nachkommendes Auto geschleudert.

Fehler beim Abbiegen
Beim Linksabbiegen dürfte er dann einen folgenschweren Fehler gemacht haben: Er lenkte auf die Gegenfahrbahn und übersah den 21-jährigen Christian S. Der Biker konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen, krachte mit voller Wucht in die Beifahrerseite des Autos. Sofortige Reanimationsversuche blieben erfolglos, der 21-Jährige starb noch an der Unfallstelle, seine Freunde mussten alles mitansehen.

(Bild: Scharinger Daniel)

Führerschein schon länger weg
Besonders brisant: Der betagte Lenker war nicht nur mit 0,78 Promille alkoholisiert, sondern soll auch noch schmerzstillende Medikamente eingenommen haben, wie die Staatsanwaltschaft Ried mitteilt. Seinen Führerschein musste er bereits im April abgeben, nachdem er eine Vorladung auf die BH Braunau ignoriert hatte. Dort sollte der Senior aus gesundheitlichen Gründen zur amtsärztlichen Untersuchung erscheinen.

Lenker wird angeklagt
Im Jänner muss sich der bisher Unbescholtene am Landesgericht Ried wegen grob fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Auf die ihm zur Last gelegten Verfehlungen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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