Nach regelmäßigen Misshandlungen daheim holte sich eine Südburgenländerin nun auch noch eine Watsch’n vor Gericht. Beim Prozess in Eisenstadt wurde den Ausführungen des Noch-Ehemanns Glauben geschenkt: „Mehrmals ist sie von sich aus die Treppe hinuntergestürzt.“
Die Gewalt gegenüber Frauen steigt laufend. Heuer gab es in Österreich bereits 25 Femizide, dazu kommen 40 Mordversuche. Politik und Polizei rufen Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, nachdrücklich dazu auf, Hilfe zu suchen.
Das hat eine Südburgenländerin getan. Sie wandte sich an das Gewaltschutzzentrum und erstattete Anzeige gegen den Noch-Ehemann, nachdem sie ihn jahrelang durch ihr Schweigen geschützt hatte. Im Juli wurde der zweifach einschlägig Vorbestrafte in die U-Haft verfrachtet.
Die 40-Jährige hat alles richtig gemacht und steht jetzt trotzdem als Verliererin da.
„Geschlagen habe ich sie nie!“
Beim Prozess in Eisenstadt gab der 41-Jährige an, dass seine Frau „mehrmals von sich aus die Treppe hinuntergestürzt“ sei; dass sie sich ein Cut am Küchenkastl zugezogen habe; im Hof umgefallen, gegen die Tür gelaufen oder aus dem fahrenden E-Dreiradler geplumpst sei. „Geschlagen habe ich sie nie!“, sagt der Angeklagte. „Sie hat so viel getrunken, dass ich ihr am nächsten Tag erzählen musste, wo sie die Hämatome herhat.“
Weinend berichtet die Frau von Misshandlungen, erzählt von unbegründeten Watschen im Wochentakt, von regelmäßigen Faustschlägen, Stößen und Tritten. Von gebrochenen Zehen und Rippen, von Gehirnerschütterungen und zugeschwollenen Augen. Acht Vorfälle allein im Jahr 2023 sind dokumentiert, bei drei davon konnte laut einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Eigenverschulden ausgeschlossen werden. In dessen Gutachten heißt es: „Durch einfachen Sturz zu Boden sind diese Verletzungen aufgrund ihrer Lokalisation nicht zu erklären, sondern durch Schläge und Tritte.“
„Grundsätzlich nicht unglaubwürdig“
Die Frau sei grundsätzlich nicht unglaubwürdig, so die Richterin, ehe sie den Mann im Zweifel freispricht. Er wurde enthaftet. Die Staatsanwaltschaft hat bis Montag Zeit, ein Rechtsmittel anzumelden.
Apropos glaubwürdig: Hat der 41-Jährige tatsächlich Befunde gefälscht? Um zu dokumentieren, dass er dem Alkohol abgeschworen hat, musste der Vorbestrafte der Richterin monatlich seine Leberwerte übermitteln. Diese stimmten mit den tatsächlichen, die viel zu hoch waren, nicht überein. Somit hätte er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen: 31 Monate bedingte Haft sind offen. Aber: Dies gehöre in dieses Verfahren nicht hinein, hieß es.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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