Ein Wut-Anruf bei der Behörde endete für einen Salzburger im Landesgericht: Er gestand und bekam eine Bewährungsstrafe.
Immer wieder lassen die Menschen ihre Wut über langwierige und zumeist mühsame Behördenwege an Beamten direkt aus. Genau darum geht es auch beim Prozess am Freitag im Salzburger Landesgericht: Ein Salzburger (36) war laut der Anklage der Staatsanwaltschaft am 21. September mit einer Mitarbeiterin der Flachgauer Bezirkshauptmannschaft in Seekirchen im telefonischen Kontakt.
Mehrmals weitergeleitet
Mehrmals wurde der Mann beim Telefonat weitergeleitet – das brachte ihn wohl noch zusätzlich in Rage. Im Gespräch ging es offenbar um einen Antrag, für den er letztlich persönlich in das Amtsgebäude kommen musste. Das wollte der Mann wohl partout nicht einsehen: Er wurde laut Anklage ungehalten und aggressiv. Und durch den Zorn ließ er sich zu einer Aussage hinreißen, die ihn letztlich vor den Strafrichter brachte: „Nächstes Mal komme ich mit einer Waffe.“
Diese von der Anklagebehörde als Todesdrohung gewertete Aussage räumte er beim Prozess ohne Umschweife ein. Nach zehn Minuten war das Strafverfahren vorbei: Es setzte einen Schuldspruch und zwei Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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