Das österreichische Wahlrecht ist allgemein, frei und geheim. Aber ob das bei jeder Wahl und in allen Wahllokalen so ist, darf nach einem Strafprozess am Landesgericht Klagenfurt bezweifelt werden. Zwei Wahlvertrauenspersonen wurden verurteilt - auffallend ist, dass die Politik offiziell dazu schweigt!
Die Kärntner Landtagswahl vom 5. März hat nach wie vor Nachwehen - vor allem juristischer Natur. Denn aus einem „kleinen“ Vorfall um einen unglücklichen Doppelwähler in einer ebenso kleinen Gemeinde ist ein Strafprozess geworden, der mehrere Fragen aufwirft: Wie werden Wahlhelfer auf ihre Aufgabe vorbereitet? Wissen alle, was sie tun? Und wie schaut es mit der Verschwiegenheit um die geheime Wahl wirklich aus?
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