Staatsanwalt: Warten!

Hakenkreuz-Asylwerber nahm das Urteil sofort an

Oberösterreich
11.10.2023 17:00

Wieder raus aus der Haft - das Urteil des Geschworenensenats in Ried über einen Asylwerber, der so gerne seine Hakenkreuze herzeigte, die er auf den Knien eintätowiert hatte, nahm der Angeklagte sofort an. Doch noch ist nichts fix, weil die Staatsanwaltschaft überlegt noch, ob sie in Berufung geht. Eine mildere Strafe ist damit nicht mehr möglich.

Ein Jahr Haft auf Bewährung! Jener 26-jährige Georgier, der - wie berichtet - auf jedem Knie ein Hakenkreuz eintätowiert hat und gegen den zwei Wiederbetätigungsverfahren schon eingestellt worden waren, weil er immer meinte, dass er nicht wusste, dass diese Symbole verboten sind, nahm am Mittwoch das Urteil des Geschworenensenats in Ried sofort an. Doch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, überlegt, ob sie beruft.

Gleich oder strenger
Damit ist der Richterspruch nicht rechtskräftig und die Strafe könnte - falls sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen muss - entweder gleich bleiben oder strenger ausfallen. Nur wenn der Angeklagte auch in Berufung geht, ist eine Herabsetzung der Strafe rechtlich auch möglich. Der Ladendiebstahl des Asylwerbers in Braunau wurde nicht verhandelt.

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