Im September 2020 verlor ein Ehepaar sein geliebtes Kind - den erst 16-jährigen Sohn. Die Todesursache war eine akute Lungenembolie. Es stellte sich aber heraus, dass der Jugendliche zuvor bei einer Drogenparty Suchtgift zu sich genommen hatte. Nun klagten die Eltern eine Tiroler Jugendeinrichtung auf Trauerschmerzengeld.
Mit gerade einmal 16 Jahren fand das Leben von Max (Name geändert) ein jähes Ende. Wie ausführlich berichtet, wurde der junge Tiroler vor mittlerweile drei Jahren von seiner Mutter tot in seinem eigenen Bett gefunden, nachdem er am Abend davor in einer Innsbrucker Wohnung mit anderen Jugendlichen eine Drogenparty gefeiert hatte. Als offizielle Todesursache wurde zwar akute Lungenembolie festgestellt, die Eltern von Max und deren Anwalt Markus Abwerzger sind aber überzeugt, dass der Bub aufgrund des übermäßigen Drogenkonsums verstorben ist.
„Aufsichtspflicht wurde gröblichst vernachlässigt“
Nun hatte der tragische Fall ein Nachspiel am Innsbrucker Landesgericht. Die Eltern fordern nämlich 40.000 Euro Trauerschmerzengeld von einer Tiroler Jugendeinrichtung, die die „Drogen-Wohnung“ einem 16-jährigen Mädchen zur Verfügung gestellt und betreut hat. „In unseren Augen war die Betreuung und Beaufsichtigung aber mangelhaft“, meinte Abwerzger beim Zivilprozess und betonte, dass es den Eltern nicht ums Geld gehen würde. „Wir wollen aufzeigen, dass hier etwas falsch gelaufen ist und die Aufsichtspflicht gröblichst vernachlässigt wurde.“
Rechtlich gesehen „ein steiniger Weg“, entgegnete gleich zu Beginn der Verhandlung die Richterin. „Was war das rechtswidrige Verhalten des Vereins und was hätte er machen müssen?“, wollte sie wissen. Unter anderem hätten bei der nächtlichen Kontrolle, die es in den Augen der klagenden Partei nicht wirklich gab, augenscheinliche Drogendealer der Wohnung verwiesen und zumindest die Obsorgeberechtigten kontaktiert werden müssen, brachte Abwerzger vor.
Eltern und Anwalt zeigen sich weiter kämpferisch
Das Urteil ergeht schriftlich. Sollte die Klage - wie fast zu erwarten ist - abgewiesen werden, kündigte Abwerzger gegenüber der „Krone“ an, die Entscheidung bekämpfen zu wollen.
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