Ein psychisch kranker Salzburger (28) hat im April zwei Betreuer einer Sozialeinrichtung mit einem Messer attackiert. Jetzt soll er in die Geschlossene, entschied das Gericht. Davor berichtete das Opfer über die Attacke.
Es hatte sich nicht abgezeichnet, dass es derart eskalieren wird. Das sagt das Opfer am Freitag im Salzburger Landesgericht und schildert die Momente jenes 24. April 2023, als der psychisch kranke Salzburger nach monatelanger Abstinenz plötzlich in der Betreuungseinrichtung in Elsbethen auftauchte. Nach der Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, passierte es: „Er ist wortlos auf mich zugesprungen und hat mir das Messer in den Bauch gerammt.“
Zwei Stiche. Ein Gerangel folgte, ein zweiter Betreuer eilte zu Hilfe. Auch diesen Mann attackierte der psychische Kranke mit einem Messer. Dann flüchtete der Angreifer, ging schnurstracks zur Polizeiinspektion in Elsbethen, stellte sich und forderte die Beamten auf, die Rettung zu rufen.
Verfolgungswahn und Verschwörungsideen
Wegen des Vorfalls, so Staatsanwalt Marcus Neher, „hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt.“ Wäre der Messerangreifer zurechnungsfähig gewesen, hätte es sich um eine absichtlich schwere Körperverletzung gehandelt. Der psychisch Kranke war vor dem blutigen Vorfall selbst bei einem Programm der gemeinnützigen Organisation: bis November 2022. „Er hatte das Gefühl, ständig verfolgt zu werden“, berichtete Neher. Der Mann litt an Verfolgungswahn und glaubte, an eine Verschwörung gegen ihn. Dahinter würden seine Betreuer stecken, glaubte der Mann.
Diese seien auch „an allem Schuld, was ihm widerfahren“ sei, versuchte Neher die Gedankenwelt zu erklären. Seit der Messerattacke befindet sich der Betroffene in der Christian-Doppler-Klinik in Behandlung: Laut seinem Verteidiger habe er eine „Krankheitseinsicht bekommen“ und wollte sich bei den Opfern entschuldigen. „Ich arbeite an meiner Genesung“, so der Mann selbst. Die Richterin verkündete: „An der Unterbringung führt kein Weg vorbei.“ Diese Entscheidung nahm er an.
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