Das Verfahren wegen Verhetzung gegen den früheren BZÖ-Chef und ehemaligen FPÖ-Politiker Peter Westenthaler ist nun rechtskräftig eingestellt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den ersten Entscheid ab. Die Anzeige war von der NGO SOS Mitmensch ausgegangen.
Die Organisation warf dem ehemaligen Politiker vor, Menschen aus Afghanistan „pauschal und undifferenziert“ als „Machetenmörder“ beschimpft zu haben. Die Aussage war in einer TV-Sendung am 3. Mai 2023 gefallen. Westenthaler verteidigte sich damals, als „parteiunabhängiger Journalist die falsche Zuwanderungspolitik in Österreich und vor allem in Wien kritisiert“ zu haben. Der 55-Jährige ist beim TV-Sender oe24.tv und bei der Tageszeitung Österreich tätig.
Hier sehen Sie das Posting von Peter Westenthaler.
„Politische Staatsanwaltschaft“
Die Anzeige der NGO SOS Mitmensch landete bei dem Landesgericht Wien, das urteilte, dass das Verfahren einzustellen sei. Dagegen legte jedoch das Oberlandesgericht Wien Beschwerde ein. Westenthaler schrieb am Mittwoch auf Facebook von einer „politischen, weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft“. Er werde nun „rechtliche Schritte gegen den Vorsitzenden von SOS Mitmensch prüfen, der mir öffentlich diese falschen Unterstellungen machte und mich angezeigt hat.“
Die Geschäftsführung der NGO teilen sich Alexander Pollak und Gerlinde Affenzeller. Westenthalers Beitrag auf Facebook erhielt 270 Likes, wurde 71 Mal kommentiert - nur zustimmend - und 29 Mal geteilt (Stand 27. September, 19.13 Uhr).
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