„Nicht umsetzbar“

Schlagabtausch um neues Tierarzneimittelgesetz

Tierecke
20.09.2023 15:59

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) bringt Neuerungen im Bereich der Produktion, der Zulassung und dem Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln. Besonders stolz ist man auf die Regulierung des Antibiotika-Verbrauches in Betrieben. Die Tierärztekammer fühlt sich jedoch übergangen und kritisiert, dass einige Punkte „fachlich und praktisch nicht umsetzbar“ seien.

“Mit dem Tierarzneimittelgesetz reduzieren wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter. Das ist ein Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen”, ist sich Tierschutzminister Johannes Rauch sicher. Das Gesetz orientiere sich an den EU-Vorgaben zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen. Man habe in Abstimmung mit der Branche auch zahlreiche im Zuge der Begutachtung eingelangte Stellungnahmen berücksichtigt. Nun soll das Tierarzneimittelgesetz am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Das steht im neuen Gesetz

  • Verbot von Antibiotikaeinsatz zur Prophylaxe und Ertragssteigerung: Antibiotika werden nur bei einer bereits bestehenden Erkrankung und nicht zur Prophylaxe oder zur Ertragssteigerung eingesetzt.
  • Benchmark-System und Maßnahmen: Per Verordnung werden Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben eingeführt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind Maßnahmen vorgeschrieben, um den Einsatz zu verringern. 
  • Regelungen für die Abgabe an Tierhalter: Die Abgabe von antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.
  • Einsatz von Antibiogrammen: In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen sind angedacht: Jedes akut erkrankte Tier darf auch vorab bereits eine entsprechende Behandlung erhalten.

Der Tierärztekammer geht das alles zu schnell. Präsident Kurt Frühwirth gibt zu bedenken: "Im Begutachtungsverfahren gingen insgesamt 64 Stellungnahmen ein. Und nun kurze Zeit später, soll dieser unausgegorene Gesetzesentwurf fix beschlossen werden. Eine offizielle Information seitens des Gesundheitsministeriums und der Politik an die Berufsvertretung erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht."

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Wichtige Punkte, die wir moniert haben, da sie fachlich und praktisch nicht umsetzbar sind, wurden vermutlich ignoriert.

Kurt Frühwirth, Präsident der Tierärztekammer

Frühwirth und Kollegen verorten im neuen Gesetz Lücken und Umsetzungsprobleme. "Schließlich wird es für praktizierende Tierärzte, aber auch für die betroffenen Tierhalter und Landwirte Konsequenzen haben", sagt er. "Denn Bezirksverwaltungsbehörden, Amtstierärzte und Gerichte halten sich im Zuge behördlicher Kontrollen in der Praxis genau an den Gesetzeswortlaut."

Das Ziel Antibiotikaresistenzen zu reduzieren, gehe seiner Meinung nach ins Leere, wohingegen die Administration, die Bürokratie und der Dokumentationsaufwand weiter steigen werden.

Kampf den Resistenzen
Da der erhöhte Antibiotikaeinsatz zur Entstehung von resistenten Keimen führen kann, die in weiterer Folge auch für die Gesundheit von Menschen eine Gefahr darstellen, ist es das erklärte Ziel, den Einsatz zu reduzieren. „Künftig werden wir Antibiotika in der Tierhaltung so wenig wie möglich, jedoch so viel wie notwendig einsetzen“, betont Tierschutz- und Gesundheitsminister Johannes Rauch.

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Die Gesundheit unserer Tiere hat für uns oberste Priorität.

Gesundheitsminister Johannes Rauch

„Um das zu gewährleisten, ist die tiergerechte Behandlung von erkrankten Tieren mit Arzneimitteln unverzichtbar. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, braucht es einen praxistauglichen Rahmen“, so Rauch. Die rechtliche Grundlage dafür liefere nun das Tierarzneimittelgesetz.

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