Wels malträtiert

YouTube-Fischer wegen Tierquälerei verurteilt

Ausland
20.09.2023 14:47

Weil sie einen riesigen Wels stundenlang malträtierten, anstatt den Fisch nach dem Fang sofort tierschutzgerecht zu töten, sind zwei Fischer in der Schweiz wegen Tierquälerei verurteilt worden. Kevin W. und Samuel S. hatten gezielt mit einem Echolot Jagd auf große Fische gemacht. Sie betreiben zudem einen YouTube-Kanal, auf dem sie über ihre Fänge berichten - je größer, desto lieber ...

Anfang August waren die beiden Fischer (30 und 34 Jahre alt) auf den Schweizer Greifensee gefahren und hatten mit technischer Unterstützung nach großen Fischen gesucht. Als das Echolot schließlich bei dem nächtlichen Ausflug anschlug, brachten die beiden ihre Köder aus. Nach dem Anbeißen des über zwei Meter langen Welses folgte erst ein stundenlanges Tauziehen mit dem Fisch. 

Stundenlange Tortur statt schneller Tötung
Laut dem Bericht einer einschlägigen Fischerei-Website hätten sich die beiden dann entschieden, den Fisch „schonend am Ufer zu landen“, weil sie gefürchtet hätten, dass der Wels vermutlich ihr Boot zum Kentern bringt. Doch die „Landung“, also das Herausziehen des Fisches aus dem Wasser, war alles andere als „schonend“ und außerdem nicht „tierschutzgerecht“, wie nun ein Schweizer Gericht urteilte. 

Wels noch lebend neben Boot hergeschleppt
Wie aus zwei rechtskräftigen Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, hatten die Männer den Wels nach mehreren Stunden Kampf mit einem Seil, das sie durch den Mundbereich zwischen Backen und erstem Kiemenbogen gezogen hatten, am Boot festgebunden und den immer noch lebenden Fisch an Land geschleppt. Auch diese Tortur nahm wieder mehrere Stunden in Anspruch, wie die „NZZ“ berichtete. 

Gemäß den Fischereivorschriften hätten die beiden YouTube-Angler den Fisch „waidgerecht“ mit einem Bolzenschussaparat, einem Beil oder einer Hacke sofort nach dem Fang töten müssen - oder aber ihn wieder in die Freiheit entlassen sollen. Stattdessen machten sie mit dem Fisch noch Selfies, erst in den frühen Morgenstunden übergaben sie das Tier einem Berufsfischer.

„Catch and Release“ wäre erlaubt gewesen
Das Zurücksetzen des Fisches in den See sei zu diesem Zeitpunkt sowohl aus ökologischen als auch gesetzlichen Gründen möglich gewesen, da sich das Tier noch bei Kräften befunden habe, so die Staatsanwaltschaft. Davon wollen die beiden Hobbyfischer jedoch nichts gewusst haben, heißt es weiter. Dies, obwohl sich einer der beiden auf Social Media sogar als „Profifischer“ bezeichnet.

Die beiden seien der Annahme gewesen, dass das Zurücksetzen eines gefangenen Fisches in der Schweiz unter allen Umständen verboten sei. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern deshalb auch vor, sich im Vorfeld auf fahrlässige Weise zu wenig um die in der Schweiz geltenden Gesetze gekümmert zu haben. 

Geldstrafe und Eintrag ins Strafregister
Jedenfalls hätten die beiden Hobbyfischer bereits in der Vergangenheit regelmäßig Jagd auf „kapitale Fische“ wie große Welse und Hechte gemacht und verfügten über entsprechende Erfahrung. Sie hätten mit dem Fang eines großen Welses rechnen können und trotzdem pflichtwidrig keinerlei Utensilien mitgeführt, um Fische von dieser Größe zu betäuben und zu töten, so die Staatsanwaltschaft.

Das Urteil fiel jedenfalls eindeutig aus. Die beiden erhielten eine Geldstrafe, der eine 938 Euro, der andere rund 4000 Euro. Zudem müssen sie ein Bußgeld von insgesamt 1770 Euro und die Verfahrenskosten bezahlen. Einen Eintrag ins Strafregister setzte es ebenfalls. Ob das die „Fisch-Fluencer“ von derartigen Aktionen abhalten wird, ist aber fraglich.

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