Eine menschliche Tragödie rund um ein junges Menschenleben in Kärnten könnte für eine völlig neue Rechtssprechung in Österreich sorgen. Erstmals beschäftigen sich die Höchstrichter mit ihrer umstrittenen Praxis, Geburten behinderter und unerwünschter Kinder im rechtlichen Sinn als „Schaden“ zu bezeichnen.
Kann, ja, darf die Geburt eines Kindes ein Schadensfall sein? In der österreichischen Rechtssprechung durchaus: 2008 hatte der Oberste Gerichtshof einer Kärntner Familie Schadenersatz zuerkannt, weil die Behinderung eines Babys im Mutterleib im Krankenhaus nicht erkannt worden war. Diese vor allem in der Wortwahl umstrittene Entscheidung sorgte für viele Diskussionen und heftige Kritik - hat sich aber dennoch durchgesetzt. Doch nun, 15 Jahre später, könnte erneut ein Kärntner Fall eine Wende in der ethisch und moralisch heftig kritisierten Judikatur bringen. Was ist passiert?
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