Es ist bereits das zweite Mal, dass ein 29-jähriger Justizwachebeamter in diesem Jahr in Wien auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Das Delikt und das Opfer bleiben gleich. Der junge Mann kann sich von seiner ehemaligen Geliebten - einer Ex-Insassin - scheinbar einfach nicht trennen.
„Sie haben eine einstweilige Verfügung. Sie hatten auch schon ein Strafverfahren“, erinnert Herr Rat einen 29-Jährigen. Und trotzdem will der Wiener Justizwachebeamte anscheinend nicht daraus lernen. Denn genau wie beim Prozess Anfang Juni wird ihm Stalking vorgeworfen.
Freispruch beim ersten Mal
Der Angeklagte ging eine Affäre mit einer Ex-Insassin ein - die nicht reibungslos endete. Zwar erfolgte im letzten Verfahren ein rechtskräftiger Freispruch - der Kontakt war beidseitig -, trotzdem durfte sich der 29-Jährige seiner ehemaligen Geliebten nicht nähern. Es bestand eine aufrechte einstweilige Verfügung.
Mir ist egal, ob Sie ihn verurteilen oder nicht. Ich will einfach meine Ruhe haben.
Stalking-Opfer im Wiener Landesgericht
Doch genau das tat er, schickte Nachrichten und rief sie an. Suchte sie in seinem Auto sogar bei ihren Schwiegereltern auf. Da reichte es der 31-jährigen Ex-Insassin, sie zeigte den Beamten erneut an. „Mir ist egal, ob Sie ihn verurteilen oder nicht. Ich will einfach meine Ruhe haben“, klagt sie dem Richter ihr Leid.
Herr Rat sieht „Paradefall“
„Er wollte einfach abschließen“, erklärt Anwalt Mirsad Musliu. Stalking sei das nicht gewesen. Der Richter ist anderer Meinung: „Das ist ein Paradefall für den Paragrafen. Sie will keinen Kontakt und das war Ihnen offensichtlich egal.“
Es setzt eine teilbedingte Geldstrafe über 12.000 Euro und die Weisung, die 31-Jährige endgültig in Ruhe zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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