„Eine Affäre ist nicht jedermanns Sache. Lieber Finger weg!“, mahnt Verteidiger Mirsad Musliu in seinen Schlussworten. Das hätte sich wohl sein Mandant früher zu Herzen nehmen sollen. Der 29-Jährige ließ sich auf eine Liebschaft mit einer Ex-Insassin ein - er selbst ist Justizwachebeamter in Wien.
Man kenne sich aber über Facebook, habe - während die 31-Jährige im Gefängnis saß - so Kontakt gehalten. Nach ihrer Entlassung Anfang Dezember 2022 traf man sich dann auch persönlich. „Ja, eine Affäre war das“, muss auch das vermeintliche Opfer vor Gericht einräumen.
Vorgelegte Nachrichten bringen die Wendung im Prozess
Eine Affäre, die aber ein schnelles Ende finden sollte. Als der ebenfalls inhaftierte Lebensgefährte der 31-Jährigen Anfang Jänner entlassen wurde, zeigte sie den Beamten ein paar Monate später kurzerhand wegen Stalking an.
Beidseitigen Kontakt gab es trotzdem. Belegt durch seitenweise Nachrichten und Anrufe, die Anwalt Musliu während der Verhandlung zugunsten seines Mandanten vorlegt. Es seien „Chat-Protokolle mit Bussi und roten Herzen“ und zwar auch nach der Entlassung des Lebensgefährten der 31-Jährigen.
Ich sag ja nicht, dass ich den Kontakt nicht wollte. Erst als mein Freund von der Affäre erfahren hat, nicht mehr.
Das vermeintliche Opfer nach intensiver Befragung durch Anwalt Mirsad Musliu.
Sogar eine Nachricht mit den Worten „Ich hab‘ dich ganz doll lieb“ schrieb sie an den Wiener - im angeklagten Zeitraum. „Was soll denn das?“, konfrontiert Verteidiger Mirsad Musliu die Belastungszeugin. Die doch einräumen muss: „Ich sag ja nicht, dass ich den Kontakt nicht wollte. Erst als mein Freund von der Affäre erfahren hat, nicht mehr“
„Dann sind wir hier aber am falschen Platz im Strafgericht“
Es ginge ihr rein darum, dass der Justizwachebeamte sie - jetzt wo ihr Freund wieder aus dem Gefängnis entlassen wurde und von der Affäre weiß - in Ruhe lassen solle. Doch weder Angst, noch eine Einschränkungen ihres persönlichen Lebens waren für die Ex-Insassin je Thema. „Dann sind wir hier aber am falschen Platz im Strafgericht“, seufzt der Richter.
Glatter Freispruch für verliebten Beamten
Anwalt Mirsad Musliu am Ende der Verhandlung: „Ich mache das vor Gericht nicht oft. Heute muss ich aber einen glatten Freispruch fordern.“ Der wenig später auch erfolgt.
Die Begründung: Der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung - also Stalking - sei einfach nicht erfüllt. Die Affäre zwischen der ehemaligen Insassin und dem Justizwachen findet also ihr Ende mit einer einstweiligen Verfügung ...
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