Anders als bei uns

Warum Klimaklebern in Deutschland Haft droht

Österreich
12.09.2023 06:00

Neun Klimaaktivisten müssen sich seit Montag in Trier (Deutschland) vor der Strafrichterin verantworten. Der Nötigungsparagraf wird in unserem Nachbarland anders ausgelegt als in Österreich.

Gemeinschaftliche Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Trier in Deutschland. Angeklagt sind neun Männer und Frauen zwischen 19 und 59 Jahren. Sie blockierten am 5. Juni 2022 am Krahnenufer den Verkehr, um gegen eine Umgehungsstraße durch den Wald zu protestieren.

(Bild: Letzte Generation Österreich)

Stau und Krankenwagen blockiert
Anders als in Österreich führt dies die Aktivisten vor die Strafrichterin: Autofahrer seien wegen der Umweltschützer im Stau gestanden. Auch ein Krankenwagen, der eine in ihren Wehen liegende Frau ins Spital transportierte, sei behindert worden. Im Fall von Verurteilungen droht den Aktivisten sogar Haft. 

In Deutschland passiver Gewaltbegriff
Doch warum sind Verkehrsblockaden, wie sie zu Schulbeginn am Montag in Linz, Graz und Innsbruck erneut für Chaos sorgten, in Deutschland Straftatbestand und bei uns nicht? Passive Gewalt versus körperliche Gewalt. „Beide Länder haben einen nahezu gleichlautenden Nötigungsparagrafen“, erklärt der angesehene Strafrechtsexperte Alois Birklbauer, „allerdings gibt es anders als bei uns einen passiven Gewaltbegriff, durch den auch eine friedliche Blockade als Gewalt ausgelegt werden kann.“

In Österreich sei indes Voraussetzung, körperliche Gewalt einzusetzen bzw. anzudrohen. Aus dem Justizministerium heißt es dazu, dass das Verwaltungsstrafrecht hier „zumeist zielgerichtetere und raschere Sanktionsmöglichkeiten bietet“.

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