Ein Geheimdienstler

Zwei Deutsche wegen Russland-Spionage angeklagt

Ausland
08.09.2023 17:11

In Deutschland wurden jetzt ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts (BND) und sein mutmaßlicher Komplize wegen Spionage angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB verraten zu haben. Der Geheimdienstler war bereits am 21. Dezember 2022 festgenommen worden.

Er kam in Untersuchungshaft. Carsten L. soll nach Kriegsbeginn in der Ukraine im vergangenen Jahr Informationen vom BND an Russland übermittelt haben. Konkret handelt es sich laut Bundesanwaltschaft um ein Staatsgeheimnis. L. wird vorgeworfen, im vergangenen September und Oktober neun interne Dokumente an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Pullach bei München ausgedruckt oder abfotografiert zu haben. Bei den Daten gehe es um technische Informationsgewinnung.

Der Deutsche Arthur E. soll die Informationen schließlich nach Russland gebracht und dort dem Geheimdienst übergeben haben. Er wurde bereits im Jänner bei der Einreise aus den USA am Flughafen München als mutmaßlicher Mittäter verhaftet (siehe Video oben).

FSB soll für Dienste gezahlt haben
Für ihre Dienste soll der FSB Carsten L. 450.000 Euro und Arthur E. mindestens 400.000 Euro gezahlt haben. L. habe E. geholfen, bei einer Wiedereinreise am Zoll vorbeizukommen. Die beiden hätten sich seit Mai 2021 gekannt und sich im September vergangenen Jahres mit einem russichen Unternehmer getroffen, der den Kontakt zum Geheimdienst hergestellt habe, heißt es. E. sei dann auch zu mehreren Treffen in Moskau gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Deutschen Medienberichten nach schweigt L. bisher zu den Vorwürfen, E. hingegen habe umfassend gestanden. Die Kontaktperson habe sich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland versprochen. Zudem hieß es, der FSB habe bei den Beschuldigten Informationen zu Standorten von US-Raketenwerfern und Details zum deutschen Luftabwehrsystem angefragt.

Über einen möglichen Prozess muss nun das Berliner Kammergericht entscheiden. Dieser würde wohl weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Derzeit liegen auch mehrere Disziplinarverfahren gegen BND-Mitarbeiter wegen möglicher Verstöße gegen Dienstvorschriften vor.

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