Ab sofort können Betroffene in Österreich eine Diebstahlsanzeige gegen unbekannte Täter auch online machen. Mit dem neuen Tool soll es bequem von zu Hause aus möglich sein, wenn kein sofortiges polizeiliches Einschreiten nötig ist.
Um die Digitalisierung in Österreich weiter voranzutreiben, soll nun auch bei Diebstahlsanzeigen ein neues Online-Tool für Erleichterung bei Betroffenen sorgen. Über die Webseite des BMI kann das neue Onlineformular aufgefüllt werden.
Darin kann dann zwischen Auswahlfeld „Zusendung“ oder „Abholung“ gewählt werden. Bei „Zusendung“ kommt die Anzeigebestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach. Bei „Abholung“ kann die Bestätigung persönlich abgeholt werden.
Ausnahme beim Führerschein
Ausnahmen gibt es bei einem gestohlenem Führerschein oder Zulassungsschein. Hierbei kann die Diebstahlbestätigung nur persönlich abgeholt werden, wenn die Anzeigenbestätigung als Ersatzdokument verwendet werden möchte.
Nur in bestimmten Fällen Online möglich
Die LPD Wien betont jedoch, dass die Online-Anzeige keineswegs für Fälle gedacht ist, in denen ein sofortiges Einschreiten der Polizei nötig ist bzw. wenn Spuren sichergestellt werden müssen oder der Täter bekannt ist.
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