Die Verluste von Vorsorgekassen im Vorjahr sorgen für großen Ärger bei Arbeitnehmern. Die Arbeiterkammer fordert daher Änderungen, unter anderem eine Senkung der Verwaltungskosten. Die Hintergründe.
Seit dem Frühling melden sich aufgebrachte Arbeitnehmer aufgrund der Kontoinformationen ihrer Vorsorgekassen bei der Arbeiterkammer Burgenland. Der Grund: Die Kassen schreiben massive Verluste. Negative Veranlagungsergebnisse im Vorjahr sorgen für Ärger und Enttäuschung.
„Abfertigung neu“
Ein Beispiel dafür ist ein 35-jähriger Familienvater aus dem Bezirk Mattersburg. Als er im Jahr 2003 in einem Produktionsbetrieb zu arbeiten begann, fiel er in die von der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung eingeführte „Abfertigung neu“.
Sein Arbeitgeber suchte eine betriebliche Vorsorgekasse aus und begann Beiträge von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttolohns einzuzahlen. 2020 wechselte der Mann den Arbeitsplatz. Weil er selbst kündigte, gab es keinen Anspruch auf Auszahlung der Beiträge.
Minus bei Vorsorgekasse
Als der Nordburgenländer vor wenigen Wochen die jährliche Kontoinformation der Vorsorgekasse erhielt, wies diese ein Minus von mehr als 1.000 Euro beim Veranlagungsergebnis innerhalb eines Jahres aus. Zwar gibt es eine Kapitalgarantie für eingezahlte Beiträge, aber die Veranlagungsergebnisse sackten massiv ab.
„Was mich stört, ist, dass ich meiner Abfertigung beim Verfall zuschauen muss“, meint der Mann. So werde das garantierte Kapital wegen der Inflation immer weniger wert. Beim Veranlagungsergebnis sei man von den versprochenen sechs Prozent Verzinsung weit entfernt. „Das Gegenteil ist der Fall“, so der Betroffene.
Das garantierte Kapital wird wegen der Inflation immer weniger wert und das Veranlagungsergebnis ist von der versprochenen sechs Prozent Verzinsung weit entfernt.
Ein betroffener Arbeitnehmer
Verwaltungskosten minimieren
Nicht nur für ihn zeigen sich die massiven Schwächen der „Abfertigung neu“. „Keine einzige Vorsorgekasse konnte 2022 positiv bilanzieren“, berichtet AK-Expertin Gabi Tremmel-Yakali. Was helfen würde, wäre die Senkung der Verwaltungskosten und die Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitgeber auf mindestens 2,5 Prozent.
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