„Kinderschutzgesetz“

Ungarn: Rekordstrafe wegen Homosexuellen-Comic

Ausland
14.07.2023 17:12

Wegen eines Vergehens gegen das sogenannte Kinderschutzgesetz ist nun in Ungarn eine Buchhandlungskette zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 32.000 Euro verurteilt worden. „Das ist die höchste Strafe, die je gegen ein Buchhandelsunternehmen in Ungarn verhängt wurde“, erklärte der Kreativ-Direktor des Buchvertriebs Lira, Krisztián Nyáry, am Freitag.

Konkret geht es um das Jugend-Comicbuch „Heartstopper“ von Alice Oseman, von dem Lira eine ungarische Übersetzung im Angebot hat. Das für Jugendliche ab 14 Jahren empfohlene Buch handelt von zwei Teenager-Buben, die sich ineinander verlieben. Laut dem Regierungsamt der Hauptstadt Budapest waren die Comic-Bücher in den Buchgeschäften in den Jugendabteilungen zu finden und waren auch nicht foliert.

„Werbung“ für Homo- und Transsexualität verboten
Das besagte Gesetz verbietet aber „Werbung“ für Homo- und Transsexualität bzw. Geschlechtsumwandlungsoperationen, die sich an Jugendliche richtet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. In Buchhandlungen dürfen entsprechende Werke nicht in den Kinder- und Jugendabteilungen beworben werden. Zudem müssen sie in Folie verpackt sein, damit man in ihnen nicht blättern kann.

Lira werde den Strafbescheid mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen, sagte Nyáry gegenüber der Deutsche Presse-Agentur. Bisher habe man keine Bücher mit LGBTQI-Thematik abgesondert verkauft und in Folie verpackt. „Wir hielten dieses Gesetz mit seinen allgemeinen Bestimmungen für unanwendbar“, so Nyáry. „Zwei Jahre ist auch nichts passiert.“

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn
Die EU-Kommission hatte Ungarn Ende des vergangenen Jahres wegen des Anti-Homosexuellen-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Unter anderem sieht sie die Informationsrechte von Jugendlichen eingeschränkt, was gegen EU-Grundrechte verstoßen würde.

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