Nachbar klagt an

Schnittige Pensionistin: Kein Thujen-Massaker!

Burgenland
12.07.2023 16:14

Eine 72-Jährige bestreitet, die Hecke des Nachbarn radikal gestutzt und dadurch beschädigt zu haben. Zum bereits dritten Mal geht die resolute Burgenländerin, die sich selbst verteidigt, vor Gericht in Berufung.

Für das Landesgericht in Eisenstadt ist seit nunmehr drei Verhandlungen klar, wer der, die oder das Attentäter - um der modernen Sprache gerecht zu werden - ist. Aber: „Mein Gesundheitszustand lässt es nicht zu, dass ich so etwas tun könnte“, sagte die 72-Jährige, die in Donnerskirchen die Smaragdthujen des Nachbarn zurückgestutzt haben soll, um den Einsatzfahrzeugen möglichst freie Zufahrt zu ermöglichen.

„Wie in einem Bunker“
Weil der Sichtschutz auf einer Länge von zehn Metern Lücken aufwies und die Thujen laut einer Gartenbaufirma neu gepflanzt werden sollten, hatte der Nachbar rund 6000 Euro Schadenersatz verlangt. Gestern, nach zwei Berufungen, verteidigte sich die resolute Pensionistin erneut selbst vor Gericht: „Ich saß wie in einem Bunker und hatte keinen Ausblick. Aber gewesen bin ich es nicht.“

Von den ursprünglichen 6000 Euro blieben letztlich nach dem Urteil 1232 Euro übrig, dazu kommen 320 Euro wegen Sachbeschädigung. Keine Chance, die Dame meldete erneut Berufung an.

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