Skurriler OGH-Fall

Burgherrin zog wegen Bäumen im Wald vor Gericht

Gericht
09.05.2023 06:00

Weil der Wald, der ihre mittelalterliche Burg in Niederösterreich umringt, zu viel Schatten auf das alte Gemäuer wirft, beschäftige die Besitzerin nun sogar den Obersten Gerichtshof. Wo die Klägerin mit ihrer Revision aber klar abblitzte. 

Seit 2014 ist die Klägerin Eigentümerin von Hanggrundstücken in Niederösterreich, auf denen eine mittelalterliche Burg errichtet ist - das Bauwerk liegt mitten im Wald und ist umgeben von sehr hohen Bäumen. Laut der Frau sind diese immer näher an die Burg herangewachsen und werfen Schatten auf die alten Burgmauern.

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Im Wald muss mit Bäumen gerechnet werden.

Der OGH über seine Entscheidung.

Ihr Grundstück sei „wesentlich beeinträchtigt“
Weil ihr Grundstück von den hohen Bäumen „wesentlich beeinträchtigt“ sei, stellte die Burgherrin einen Unterlassungsanspruch. Bis zum Obersten Gerichtshof ging der Fall. Die Richter erteilten der Besitzerin nun aber eine Absage und wiesen die Revision mit folgenden Worten zurück: „Im Wald muss mit Bäumen gerechnet werden.“

Wald umzingelt Burg seit jeher
„Die heute rund um die Burg vorhandenen Bäume wachsen dort seit zumindest dreißig Jahren“, heißt es in der Entscheidung. Dass die Bäume bis zur maximalen Wuchsbreite bzw. Höhe gedeihen können, habe der Burgbesitzerin beim Kauf bewusst sein müssen. Sonderfälle wie etwa die Gefährdung von Personen und Sachen, etwa durch Astüberhänge, lagen hier laut OGH nicht vor.

833,88 Euro an die Waldbesitzer
Schon im Herbst 2022 war die Burgherrin im Bezirksgericht Neunkirchen mit ihrer Klage abgeblitzt. Das Landesgericht Wiener Neustadt bestätigte dieses Urteil im Jänner 2023. Nun die Entscheidung des OGH in der Revision. Die Frau muss den Waldbesitzern 833,88 Euro für die Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zahlen.

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