„Falsche Vorwürfe“

Wahlkampfkostengrenze: Parteiensenat entlastet ÖVP

Politik
03.05.2023 17:11

Entgegen der Ansicht des Rechnungshofes aus dem Vorjahr sieht der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) keine Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze der Volkspartei bei der Nationalratswahl 2019. Diverse Kostenpunkte hätten dabei nicht berücksichtigt werden müssen, so die Argumentation. Die ÖVP zeigte sich am Mittwochnachmittag bestätigt und attackierte ihre Kritiker scharf. 

Die ÖVP und Wahlkampfkosten. Eine komplizierte Beziehung. 2017 wurden die Kosten dramatisch überzogen. Man gelobte Besserung. Der Rechnungshof (RH) jedoch konstatierte für 2019 (Europa- und Nationalratswahl) Unregelmäßigkeiten und glaubte der ÖVP nicht, wonach man diesmal die Grenze eingehalten habe.

Muss Kanzler-Tour berücksichtigt werden?
Der RH war nach einer Finanzprüfung von einer Überschreitung von mindestens 525.000 Euro ausgegangen - in Summe 7,5 Millionen (die erlaubte Grenze liegt bei sieben Millionen Euro). Der RH ging davon aus, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der sogenannten Bergauf-Tour mit Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.

Verfahren gegen ÖVP eingestellt
So siehe da: Zwar teilte der UPTS die Argumentation des RH im Zusammenhang mit der „Bergauf“-Tour. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter damit nicht mehr ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden. Der Senat stellt damit das Verfahren gegen die ÖVP ein, wie es am Mittwoch hieß. Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem RH nicht gefolgt.

Rechnungshof: Vorgangsweise „wohlüberlegt“
Der RH wiederum nahm die Entscheidung „zur Kenntnis“, wie Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ: „Unsere Vorgangsweise ist stets sachlich begründet und wohlüberlegt. Sie war es auch in diesem Fall. Dass unsere Ansicht nicht geteilt wurde, müssen wir akzeptieren, zumal für uns auch keine Berufungsmöglichkeit dagegen vorgesehen ist.“ Lediglich die Volkspartei hätte die Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Volkspartei hatte die Wahlkampfkosten zunächst mit 5,6 Millionen Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der „Bergauf“-Tour und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei aber innerhalb der erlaubten sieben Millionen.

Nehammer: „Bestätigung von dem, was wir gesagt haben“
Der Bescheid sei nun eine „Bestätigung von dem, was wir gesagt haben“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). „Es freut mich, dass der UPTS das tatsächlich festgestellt hat“, bekräftigte er und kritisierte, dass in diesem Fall „mit sehr vielen Unterstellungen und Verdächtigungen gearbeitet“ worden wäre.

Kurz: „Das ist Rufmord“
Kurz sprach in einem Statement am Mittwoch von einem „Mechanismus“: „Es werden falsche Vorwürfe erhoben, diese werden hunderte Male in den Medien breitgetreten und die Wahrheit kommt oftmals leider erst Jahre später ans Licht.“ Das sei „Rufmord“ und eine „permanente Manipulation der öffentlichen Meinung“. Am Ende setze sich immer die Wahrheit durch, ist er überzeugt.

ÖVP-General fordert Entschuldigung der Opposition
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker forderte die Opposition auf, sich bei der Volkspartei zu entschudligen. Vom Rechnungshof erwartet sich Stocker, dass er nun „dieselben Maßstäbe“ bei den anderen Parteien anwende und ebenfalls weitere Prüfungen vornehme. Dem schloss sich auch Nehammer an, nunmehr sollen „alle anderen Parteien genauso überprüft werden“. „Der Rechnungshof war bei uns sehr genau“, konstatierte der Bundeskanzler. 

In der vergangenen Woche regte die Volkspartei beim Rechnungshof eine vertiefende Prüfung der Rechenschaftsberichte von SPÖ und FPÖ aus dem Jahr 2019 an. Die Angaben der Parteien seien schlicht nicht plausibel, so die Begründung.

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