Eine Ehe ist längst kein „Muss“ mehr, wenn man sich liebt. Man kann auch ohne Heirat zusammen sein. Allerdings: Im österreichischen Erbrecht haben Lebensgefährten noch keine entsprechende Position inne, sie werden mit wenigen Ausnahmen darin nicht einmal erwähnt. Was im Todes- und Nachlassfall problematisch werden kann. Wir wissen, wie Sie auch ohne Jawort Ihren Teil vom Erbe bekommen.
Wer nach seinem Tod dem bzw. der Allerliebsten etwas hinterlassen möchte, sagt im besten Fall „Ja“ zur Ehe bzw. zur eingetragenen Partnerschaft. Ohne, soviel sei gleich vorab verraten, braucht es in den meisten Fällen ein Testament, damit ein Lebensgefährte überhaupt die Möglichkeit hat, etwas zu erben.
„Im österreichischen Erbrecht gilt man überhaupt erst als Lebensgefährte, wenn man zumindest die letzten drei Jahre in einer Lebensgemeinschaft gemeinsam in einem Haushalt gelebt hat“, wissen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz. Und sie wissen noch viel mehr - weiterlesen!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.