Weil er mit seinem Nachbar ständig Auseinandersetzungen hatte, spuckte der 33-Jährige ihm ins Gesicht. Dabei musste er sich aber erst seine Maske herunterziehen, denn der Wiener war Corona-positiv. Vor Gericht will er aber der Klügere der beiden Streithähne sein.
FFP2-Maskenpflicht gibt es im Wiener Landesgericht eigentlich schon lange nicht mehr. Aber ausgerechnet ein 33-Jähriger möchte sich trotzdem schützen. Dabei ist er angeklagt wegen der vorsätzlichen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten - und zwar Corona.
Streit im Gemeindebau
Er zog sich die Maske runter und spuckte seinem Gemeindebau-Nachbar im Streit ins Gesicht - während er mit Covid infiziert war. „Die Spuck-Attacke tut ihm wahnsinnig leid“, nimmt sein Verteidiger Wolfgang Polster schon am Anfang der Verhandlung vorweg.
Es scheint nicht die erste Auseinandersetzung zwischen den Bewohnern gewesen zu sein. Vor Richter Philipp Schnabel sagt der Angeklagte verzweifelt: „Ich kann nicht mehr. Ich ziehe um. Der Klügere gibt nach!“
Milde Strafe wegen entschärfter Pandemie
Ob das die Handlung des Klügeren gewesen sei, zweifelt Herr Rat aber an: „Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, wie man auf so eine blöde Idee kommt.“ Da die Pandemie aber bereits entschärft sei, ist es mit einer milden Strafe getan: drei Monate bedingte Haft - nicht rechtskräftig.
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