Am Mittwoch ging der Auftakt im Missbrauchsprozess gegen sechs Afghanen am Landesgericht Feldkirch über die Bühne. Die Versionen des Geschehens gehen dabei weit auseinander.
Den zum Teil vorbestraften Männern wird vorgeworfen, sich in Bludenz an einer damals 44-jährigen Frau sexuell vergangenen zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwältin soll die Frau von 21. bis 24. Februar letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz abwechselnd von den Beschuldigten anal und vaginal missbraucht worden sein. Aufgrund der starken Alkoholisierung des Opfers wertet das Gericht die Tat als Verbrechen an einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person.
DNA-Spuren am Körper des Opfers
Im Prozess bestreiten die Angeklagten die Tat und geben an, einvernehmlichen Sex mit der 44-Jährigen gehabt zu haben. Außerdem sei die Frau gar nicht betrunken gewesen. „Wir tranken Schnaps und ich fragte dann, ob sie Analverkehr mit mir haben möchte. Was sie bejahte“, gibt einer der Männer an. Aber aufgrund seiner Alkoholisierung habe er keinen hochgekriegt, weshalb es auch zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Auf Vorhalt von Richterin Silke Sandholzer, dass sein Sperma und seine DNA im Intimbereich, am Innenschenkel und dem Slip des Opfers gefunden worden seien, antwortet der 26-Jährige mit betretenem Schweigen. Ähnlich äußerten sich die Mittäter, die ebenfalls beim Opfer ihre DNA hinterlassen hatten. Zusammengefasst: viel Alkohol, keine Erinnerung - und wenn Sex, dann einvernehmlichen.
Auftritt von Reinhard Haller
Dem gegenüber steht die polizeiliche Aussage der Gepeinigten: „Ich habe mehrmals Nein gesagt und dass ich das nicht will. Aber irgendwann war ich so kraftlos, dass ich es über mich ergehen ließ.“ Der Prozess wird am Freitag mit der Einvernahme des Opfers fortgesetzt. Ebenso geladen ist Gerichtsgutachter Reinhard Haller.
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