Seine Leidenschaft für Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg brachte einem Sammler ein Gerichtsverfahren in Feldkirch ein. Die Richterin glaubte ihm, dass er keine bösen Absichten verfolgt hatte und ließ sich auf eine Diversion ein.
Angeklagt ist der bislang Unbescholtene, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Bei einer Hausdurchsuchung vergangenen Februar hatten Beamte einiges an Kriegsmaterial aus dem Zweiten Weltkrieg sichergestellt – darunter Hand- und Splittergranaten sowie eine Faustfeuerwaffe samt Patronen.
Keine Informationen beim Kauf
„Die Sachen habe ich alle offiziell erworben“, gibt der 70-Jährige am Donnerstag bei Gericht zu Protokoll und legt aus dem Jahr 1997 die Kaufbestätigung für eine Walther Faustfeuerwaffe vor. Andere Relikte habe er vom Besitzer eines Schießstandes erworben, berichtet der Angeklagte. „Für mich war das alles nur Kriegsschrott. Denn es war ja kein Sprengstoff mehr drinnen, das Zündgehäuse war leer.“ Auch sei er beim Kauf nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Besitz dieser Überreste aus Kriegszeiten trotzdem verboten sei, erklärt der leidenschaftliche Sammler.
Schützenhilfe bekommt er dabei von seinem Verteidiger: „Mein Mandant hatte die Expansionsgeschosse zwar 1997 gekauft. Doch im Sommer desselben Jahres wurde das Waffengesetz dahingehend geändert, dass der Besitz derartige Relikte, auch wenn sie unbrauchbar sind, verboten ist.“ Aus diesem Grund regte der Verteidiger schließlich eine Diversion vor.
Nachdem der Angeklagte noch einmal beteuert, keinerlei schlechte Absichten gehegt und nur aus Sammelleidenschaft gehandelt habe, lenkt Richterin Silke Sandholzer in die vom Anwalt angeregte, außergerichtliche Lösung ein. Weil der 70-Jährige unbescholten und einsichtig ist und das Gericht keine schwere Schuld erkennt. Die Frau Rat verhängt eine Geldbuße Höhe von 1200 Euro plus 200 Euro an Pauschalgebühren.
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