Entlassung droht

Polizei tappt in Videofallen: Neun Suspendierungen

Wien
15.03.2023 06:00

Bilder aus Überwachungskameras sind ein wichtiges Fahndungsmittel auf der Jagd nach Verbrechern. Doch nun wurde die Videofalle für Ermittler selbst gleich zweimal zum Verhängnis. Und sie sind die Verdächtigen.

Die Geschichte um einen 31-jährigen Tschetschenen, der als „Polizei-Serienopfer“ die Gerichte beschäftigt - er selbst gilt als eine schillernde Figur im (illegalen) Glücksspielmilieu - ist ebenso abenteuerlich wie skurril.

Fall 1: Im Juli 2019 sorgt eine Prügel-Affäre in den Reihen der Wiener Exekutive für Aufregung. Auf einem fünf Minuten langen, der „Krone“ zugespielten Schock-Video aus einem Automatenlokal ist zu sehen, wie zwei Polizisten einen Tschetschenen treten und schlagen. Sechs Kollegen sehen tatenlos zu. In der Folge werden alle acht Beamte suspendiert und teils zu bedingten Haftstrafen zwischen acht und zwölf Monaten verurteilt.

Fall 2: Vier Jahre später platzt der nächste Polizei-Skandal! In der Hauptrolle wieder der gleiche Tschetschene. Bei einer zweiten Festnahme wird sein Auto in einer Hauseinfahrt von Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität gestoppt. Ausgerechnet jene Einheit, die die BVT-Affäre im alten Staatsschutz durch eine Razzia ausgelöst hatte. Bei der vorangehenden Verfolgung wirft der Tschetschene offenbar eine aufgebohrte Schreckschusswaffe aus dem Wagen. Setzt aber sonst keine Gegenwehr. Doch auf dem Revier schreibt einer der beiden Inspektoren trotzdem Widerstand gegen die Staatsgewalt in die Anzeige.

Der Tschetschene wird angeklagt - und bringt zur Überraschung seines Anwalts und des als Zeugen geladenen Polizisten bei der Verhandlung vor dem Richter (auf einem Stick) erneut einen Videobeweis, der alles auffliegen lässt!

Aufdecker abgetaucht
Dem jetzt neunten suspendierten Beamten könnte diesmal die Kamerafalle sogar den Job kosten. Denn es wird gleich in drei Verdachtsfällen - Amtsmissbrauch, Vortäuschung einer strafbaren Handlung sowie üble Nachrede - ermittelt.

Und eine Verurteilung von mehr als einem Jahr bedingt führt eigentlich aufgrund des „Untragbarkeitsgrundsatzes“ im Beamtenrecht automatisch zur Entlassung aus dem Dienst. Der Tschetschene ist übrigens - so wie nach dem ersten Fall - ins Ausland abgetaucht.

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