70.000 Wohnungen

Jede(r) Fünfte wohnt unter Gemeinnützigem Dach

Tirol
12.03.2023 12:00

Leistbares Wohnen ist in Tirol, wenn überhaupt, in Wohnungen der Gemeinnützigen Bauträger möglich. 70.000 Wohneinheiten verwalten diese, pro Jahr kommen im Schnitt 1275 neu hinzu. Doch auch hier sind die Mieter nicht vor Preiserhöhungen gefeit: Bei den 8,30 Euro pro Quadratmeter warm wird es nicht bleiben. 

Die 13 Gemeinnützigen Wohnbauträger brachten 2022 in Summe 1035 Wohnungen auf den Markt, deutlich weniger als die Jahre zuvor. Der Sieben-Jahres-Schnitt liegt bei 1275 Einheiten. Der Grund für den „Knick“ war die sehr gute Auslastung der Bauwirtschaft, bedingt durch Förderungen: „Teilweise haben wir gar keine Angebote mehr bekommen“, berichtet Franz Mariacher, Obmann der Bauträgervereinigung.

Mehr als 300 Millionen pro Jahr investiert
Deren Kernaufgabe ist es, Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zu errichten, zu verwalten und zu sanieren. Sie müssen dabei kostendeckend arbeiten und dürfen Gewinne nur im begrenzten Maße machen. So steht es im Gemeinnützigkeitsgesetz. Mit einer jährlichen Bauleistung von mehr als 300 Millionen Euro sind die Wohnbaugesellschaften wichtiger Partner der heimischen Wirtschaft. Die Bedeutung zeigt sich aber auch daran, dass etwa jede und jeder Fünfte in Tirol unter dem Dach eines gemeinnützigen Bauträgers wohnt.

Miete rund 40 Prozent unter dem freien Markt
Die Durchschnittsmiete von den neu errichteten Wohnungen im Jahre 2022 betrug 8,30 Euro inklusive Heiz- und Bewirtschaftungskosten, Mehrwertsteuer und anteiliger Tiefgaragenstellplatzmiete. „Bei einem Preisvergleich dieser Werte in den vergangenen Jahren lagen die Gemeinnützigen meist 30 bis 40 Prozent unter dem Marktpreis“, hält Mariacher fest: „Doch die 8,30 € werden in Folge der allgemeinen Teuerung nicht zu halten sein.“

Manche Mieter betrifft das mehrfach: Im Jänner berichtete die „Krone“ über Tiroler Wohnanlagen von Gemeinnützigen, in denen die Mieter durch Zusammentreffen mehrerer Faktoren wie erhöhter Baurechtszins und Sprung bei der Wohnbauförderung stark belastet werden. Entwarnung kann hier nicht gegeben werden, heißt es dazu nach Rücksprache mit betroffenen Mietern.

Auslastung bei Baufirmen entscheidend
Für 2023 sind wieder 1350 neue Wohnungen anvisiert. Auch für 2024 könne leichte Entwarnung gegeben werden. Es bestehe die Hoffnung, dass die Baukosten zurückgehen. Die Unternehmen hätten schon signalisiert, dass sie im übernächsten Jahr „Arbeit brauchen“. „Bei den Preisen können wir es aber noch nicht feststellen“. Diese seien „noch relativ hoch“, sagt Mariacher.

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Während die gemeinnützigen Bauträger seit 2012 gleichbleibend knapp 1300 geförderte Wohnungen pro Jahr errichten, haben die privaten Bauträger ihre Fertigstellungen von rund 1000 auf 2200 Wohneinheiten mehr als verdoppelt.

LHStv. Georg Dornauer

Dornauer strebt Neuregelung an
Die konstant hohe Nachfrage hat in den letzten Jahren zu einem Bauboom geführt, erklärt der für Wohnbau zuständige Landesrat LHStv. Georg Dornauer: „Während die gemeinnützigen Bauträger seit 2012 gleichbleibend knapp 1300 geförderte Wohnungen pro Jahr errichten, haben die privaten Bauträger ihre Fertigstellungen von rund 1000 auf 2200 Wohneinheiten mehr als verdoppelt.“

Fakten

Derzeit sind die 13 Gemeinnützigen mit 64 Neubauten in den Gemeinden tätig. Von den 13 betreiben sieben aktiv geförderten Wohnbau.

Mit 1. April sollen die Richtwertmieten steigen, was vor allem im Osten Österreichs für große Aufregung sorgt. In Tirol betrifft dies nur einen geringen Prozentsatz. Der Anteil bei den Gemeinnützigen sei äußerst gering, erklärt Obmann Mariacher.

Anpassung, um Wohnbau sicherzustellen
Dies habe zu einer enormen Verknappung freier Baulandgrundstücke und einer Vervielfachung der Grundstückspreise innerhalb eines Jahrzehnts beigetragen, sagt Dornauer: „Gerade jetzt brauchen wir leistbare Wohnungen dringender denn je. Die gemeinnützigen Bauträger in Tirol sind hier wichtige Partner. Die stark gestiegenen Baukosten machen aber dem geförderten Wohnbau zu schaffen. Wir werden bereits Ende April die erforderliche Anhebung der Grenze der angemessenen, förderbaren Gesamtbaukosten vornehmen.“

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