Prozess in Salzburg

Brüderliche Umarmung nach dem Messerstich

Salzburg
01.02.2023 15:44

Ein Salzburger (19) stach seinem Bruder im Streit ein Messer in den Bauch. Rund acht Monate nach der Bluttat kam es nun beim Prozess zur Versöhnung. Einen Mordversuch verneinten die Geschworenen, erkannten vielmehr eine absichtlich schwere Körperverletzung.

Es passiert nicht oft, dass das Opfer einer Messerattacke seinen Angreifer im Verhandlungssaal des Landesgerichtes umarmt, unter Tränen Worte austauscht und ihm verzeiht. Genau dies konnten die Zuhörer, Geschworenen und Juristen am Mittwoch nach der Einvernahme des Opfers – dem Halbbruder des Angeklagten – beobachten.

Brüder hatten vor der Tat Streit um Spielekonsole
Der wegen versuchten Mordes angeklagte Einheimische bekam die Chance, sich zu entschuldigen - seit dem blutigen Vorfall am 11. Mai 2022 hatte er keinen Kontakt mehr zum Bruder. Was war passiert? „Ein erhebliches Konfliktpotenzial hatte sich angestaut“, trägt Staatsanwalt Tomas Schützenhofer die Anklage vor: „Streitereien unter anderem über die Spielkonsole haben sich entladen.“ Auf Provokationen folgten Handgreiflichkeiten und ein Messerstich - eine acht Zentimeter tiefe Wunde in der Leber des Halbbruders. Der 19-Jährige war reuig: „Das Messer war eine Kurzschlussreaktion. Ich wollte nur, dass die Situation aufhört. Das war mein größter Fehler.“

„Es ist eine Entscheidung zwischen Mordversuch oder absichtlich schwerer Körperverletzung“, betonte der Ankläger in Richtung Geschworene. „Aus unserer Sicht gehört der Angeklagte bestraft, aber wegen schwerer Körperverletzung“, stimmte Verteidiger Kurt Jelinek zu. Und erzählte ein Detail über das Familienleben: „Anders als seine Brüder wuchs mein Mandant ohne Vater auf.“ Zwei Wochen vor dem Konflikt habe sich der 19-Jährige auf die Suche nach seinem Papa gemacht. Durch eine Adresse konnte er ihn in Deutschland ausfindig machen. Doch der Mann reagierte nicht, als der 19-Jährige klingelte.

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Als mein Mandant merkte, dass er gegen den älteren Bruder verliert, nahm er ein Messer und stach ungezielt hin. Das Ganze tut ihm leid.

Verteidiger Kurt Jelinek beim Prozess im Landesgericht

Genau dieses Fehlen einer männlichen Bezugsperson sei mitverantwortlich für die psychischen Probleme des 19-Jährigen, betonte Gerichtsgutachterin Gabriele Wörgötter. In eine Anstalt müsse er nicht, aber: Er habe eine Persönlichkeitsstörung und brauche Psychotherapie. Diese Weisung nehme der Angeklagte, wie er selbst sagt, „dankend“ an.

Drei Jahre teilbedingte Haft
Die Geschworenen verneinten letztlich einstimmig einen Mordversuch, erkannten mit 5 zu 3 Stimmen eine absichtlich schwere Körperverletzung. Strafe: drei Jahre teilbedingte Haft, davon ein Jahr im Gefängnis. Zudem kommen weitere sechs Monate Haft aus dem Widerruf einer früheren Verurteilung dazu. Rechtskräftig.

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