Im Konflikt um den neuen Putenmastbetrieb in Obsteig haben sich die Anrainer an die Liste Fritz gewandt. Die behauptet, dass die Haltung von über 22.000 Tieren über das ganze Jahr zu erwarten sei. Dies dementiert der Betreiber vehement und spricht von höchstens 850 Puten. Eine unglaubliche Diskrepanz.
Der Streit um die Errichtung eines Geflügelmastbetriebes im kleinen Obsteiger Weiler Wald zieht sich nun schon über fast drei Jahre. Der „alte“ Betrieb ist gar mitten im Weiler mit rund 2000 Hühner angesiedelt, die Anrainer klagen über Gestank. Rund 80 Meter vom Siedlungsraum entfernt ist ostseitig nun ein weiteres Wirtschaftsgebäude projektiert. Alle behördlichen Bewilligungen liegen mittlerweile vor, die Bauarbeiten laufen bereits.
Die Mehrzahl der Anrainer befürchtet noch mehr Gestank, Lärm sowie schädliche Luftemissionen und läuft seit der Widmung im Juni 2021 dagegen Sturm - bisher vergebens. Vor Kurzem wandte sich die Bürgerinitiative mit der komplexen Causa an die Liste Fritz. Klubobmann Markus Sint richtete daraufhin 100 Fragen an die zuständigen Regierungsmitglieder, die Beantwortung liegt mittlerweile vor.
Das ist kein ortsüblicher Bauernhof, sondern ein Gewerbebetrieb - und der gehört für mich ins Gewerberecht.
Markus Sint, Klubobmann Liste Fritz
850 oder 22.000? Wer soll diese Differenz verstehen?
„Sehr unbefriedigend“, sagt der Oppositionspolitiker in einer eilig einberufenen Pressekonferenz, „vor allem geht es hier um einen Gewerbebetrieb mit Gewinnmaximierung und nicht um einen ortsüblichen Bauernhof.“ Dies ist deswegen von zentraler Bedeutung, weil der neue Betrieb im Landschaftsschutzgebiet steht. Der wäre naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig, wenn es nicht ein „ortsübliches landwirtschaftliches Gebäude“ wäre. Sint spricht von einer zu erwartenden Anzahl von 22.000 Hühnern, Enten, Puten und Perlhühnern jährlich.
Dies dementiert der Betreiber vehement: „Ich weiß nicht, woher er das hat, das ist eine Fantasiezahl. Es dreht sich um 850 Puten, wie es in den Gutachten auch nachzulesen ist, rund ein Drittel davon Küken.“ Diese Anzahl stehe im Betriebskonzept 2019 und sei auch von keiner Behörde bisher dementiert worden, so Sint, für den landwirtschaftliche Großbetriebe in das Gewerberecht gehören. Die Regierung solle sich das nochmals genau ansehen, fordert er.
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