„Krone“-Ombudsfrau

Dokument futsch, weil Briefträger schlampte

Ombudsfrau
24.01.2023 06:00

Eigentlich sollte man meinen, dass der Versand per Einschreiben eine sichere Bank ist. Meistens ist das auch der Fall. Aber was, wenn etwas schiefgeht? Der Typenschein einer Niederösterreicherin bleibt verschwunden. Ihr Ärger ist groß.

Da sie ihren Leasingwagen ausbezahlt hatte, wartete Pia M. auf die Zusendung ihres Typenscheins. Dieser sollte vom Händler eingeschrieben aufgegeben werden. Wochen später war er aber immer noch nicht da. „Auf meine Nachfrage wurde versichert, dass das Dokument längst verschickt worden ist und ich dieses bereits einen Monat zuvor übernommen hätte“, schildert unsere Leserin.

Geister-Ablegegenehmigung
Da dies nicht stimmte, machte sie sich auf die Suche nach der Sendung und fuhr zum Hauptpostamt. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass die Sendung laut Ablegegenehmigung hinterlegt worden sei. „Das kann schon einmal nicht stimmen, denn ich habe eine solche Genehmigung nie erteilt“, ärgerte sich Frau M. Diese könne auch nicht für ein Einschreiben gelten. Eine Woche später sei ihr in einem Telefonat mitgeteilt worden, die Sache sei geklärt. Der Postbote hätte mit ihr bereits alles besprochen. Was nicht stimmte.

Ohne Verständigung zugestellt
„Es hat kein Mensch mit mir gesprochen. Fest steht, ich habe das wichtige Dokument bis heute nicht bekommen und muss jetzt ein Duplikat lösen, das ich gar nicht will.“ Auf unsere Nachfrage teilte die Österreichische Post mit, dass der Briefträger versichert habe, das Einschreiben fälschlicherweise ohne Unterschrift in den Briefkasten gelegt zu haben. Für diesen menschlichen Fehler entschuldige man sich aufrichtig. Allfällige Ersatzansprüche seien allerdings über den Absender, also die Leasingfirma, zu klären. Ein bisschen einfach macht man sich’s da schon.

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