Ab 2023 in Graz

Heizschwammerl-Verbot unter bestimmten Umständen

Steiermark
03.12.2022 12:59

Die Stadt Graz hat das bereits im September angekündigte, bedingte Verbot für den Betrieb sogenannter Heizschwammerl und anderer Outdoor-Heizgeräte beschlossen. Dieses tritt aber nur unter bestimmten Umständen in Kraft. In der Stadtsenatssitzung am Freitag stimmte nur Stadträtin Claudia Schönbacher vom „(Korruptions-)Freien Gemeinderatsclub“ gegen die neue Regelung. Kritik kam auch von der FPÖ, die nicht im Stadtsenat vertreten ist.

Die Regelung sieht vor, dass ab kommendem Jahr entsprechende Geräte im öffentlichen Raum nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen, wenn die sogenannte Energie-Frühwarnstufe des Bundes in Kraft ist und zusätzlich in Graz die Alarmstufe für Energiesparmaßnahmen gilt. Die Sprecherin der zuständigen Vizebürgermeisterin, Judith Schwentner (Grüne), versicherte, dass somit das Wirksamwerden des Verbots derzeit nicht absehbar ist.

Hinweise fehlten auf Homepage der Stadt
In der ursprünglichen Aussendung auf der Homepage der Stadt Graz hatte am Freitag der Hinweis gefehlt, dass für das Inkrafttreten des Verbots neben der Frühwarnstufe des Bundes auch die Aktivierung der Alarmstufe für Energiesparmaßnahmen der Stadt Graz Voraussetzung ist. Dies sorgte zunächst für Verwirrung.

Auf Bundesebene wurde Ende September der Energiekostenzuschuss für Unternehmen unter anderem an das Ausschalten von Heizschwammerln in Gastgärten und Geschäftsbeleuchtungen geknüpft. Ein bedingtes, direktes Verbot gibt es auf Bundesebene daher nicht.

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