Interessanter Grund

Aus Kränkung zugestochen: Urteil aufgehoben

Steiermark
25.11.2022 07:57

Zu acht Jahren Haft wurde im Juni ein weststeirischer Wirt (48) in Graz verurteilt. Weil er mit einem Fleischermesser auf zwei vermeintliche Kontrahenten losging. Das Motiv: Kränkung, nachdem ihn eine Kellnerin zurückgewiesen hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil nun aber aufgehoben. Mit einer äußerst interessanten Begründung ...

„Ich wollte nur drohen und sie verjagen“, beteuerte im Juni unter Tränen ein weststeirischer Wirt (48) vor dem Geschworenengericht in Graz. Mit einem Fleischermesser ging er im Vorjahr kurz vor dem 24. Dezember auf zwei Männer los. Der Grund für die schreckliche Tat: Kränkung!

Abfuhr von angebeteter Kellnerin kassiert
Wenige Monate zuvor hatte der Angeklagte - Familienvater zweier Kinder - nämlich eine Abfuhr von einer Kellnerin kassiert. Diese feierte am Tag der Tat im benachbarten Lokal mit zwei Männern. Einer sei der Freund der Angebeteten, dachte zumindest der 48-Jährige. Das machte ihn rasend und verleitete zum fatalen Fehler: Plötzlich holte er ein Fleischermesser mit einer 35 Zentimeter langen Klinge. „Den stich i jetzt ob!“, schrie er und stürzte sich auf sein völlig überrumpeltes Opfer. Dessen Freund erkannte die drohende Gefahr, warf sich dazwischen und wehrte den Angriff ab - und bekam das Messer selbst in den Bauch gerammt! Mit viel Glück überlebte er die Attacke.

Prozess wird wiederholt
Das Geschworenengericht verurteilte den Mann, der stets seine Unschuld beteuerte, schließlich zu acht Jahren Haft wegen Mordversuchs und grob fahrlässiger Körperverletzung. Doch nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden, das Urteil gegen den Weststeirer aufzuheben. Die Begründung: Die Drohworte „I stich di ob“ müssen in diesem Fall nicht bedeuten, dass der Wirt den vermeintlichen Kontrahenten tatsächlich umbringen, sondern ihn nur schwer verletzen wollte. Außerdem habe der Angeklagte laut Gerichtsmediziner auch nicht mit maximaler, also voller Wucht zugestochen. Fortsetzung folgt also.

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