20 Forderungen der FPÖ

Asyl: „Österreich als Zielland unattraktiv machen“

Tirol
23.11.2022 07:00

Kritik an der heimischen Asylpolitik hegen die Tiroler Freiheitlichen. Aus diesem Grund haben sie nun einen Forderungskatalog mit insgesamt 20 Punkten geschnürt. Laut Landesparteichef Markus Abwerzger „benötigt es dringend eine Schubumkehr, eine Null-Zuwanderung“.

Österreich soll mittels dieses Maßnahmenpaketes als Zielland für „illegale Wirtschaftsmigranten und auch Scheinasylanten“ unattraktiv gemacht werden.

Dieses Paket haben die Freiheitlichen im vergangenen November-Landtag als Dringlichkeitsantrag eingebracht, nun werde er im dafür zuständigen Ausschuss behandelt. Demnach werde die Tiroler Landesregierung darum ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage mit diesen Maßnahmen zuzuleiten.

Der Forderungskatalog mit den 20 Punkten:

  • Sofortiges Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden. Die Bundesregierung könne und müsse eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ erlassen. Das Ziel müsse Null sein.
  • Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder aus der Schweiz eingereist seien - zumal Österreich von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben sei, die allesamt die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und Österreich somit nicht zuständig sei.
  • Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern. Unterer Strafrahmen von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen. 
  • Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte im Zusammenhang mit dem § 114 FPG „Schlepperei“ und die Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, der der Nutznießer der Schleppung sei, genauso bestraft werden wie der Schlepper. Bisher sei im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.
  • Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit eine Verschärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen seien. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden können. 
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Die Situation ist dramatisch. Wir können uns keinen weiteren Zuzug in das Sozialsystem leisten.

Markus Abwerzger

  • Einführung eines Deliktes des „Asylbetruges“ und von Maßnahmen gegen den Asyl-Missbrauch: In jenen Fällen, in denen Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute etc.) soll das Recht auf Asyl verwirkt sein. Diese Personen sollen abgeschoben werden. Damit soll die Einführung eines strafrechtlichen Deliktes des „Asylbetruges“ einhergehen, welches Freiheitsstrafen in jenen Fällen vorsehe, in denen der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten habe. 
  • Sofortiger Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat samt Außerlandesbringung und Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel.
  • Wiedereinführung von Ausreisezentren. 
  • Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.
  • Die rechtliche Verunmöglichung an Asylanten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.
  • Die Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland sei. „Echter“ Grenzschutz statt der gegenwärtigen „Willkommenskultur“ sowie entscheidende Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes.
  • Die Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ - Asyl darf es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen.
  • Die Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenzgemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden.
  • Die restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen: keine Familienzusammenführungen bei unbegleiteten Minderjährigen sowie für subsidiär Schutzberechtigte mehr.
  • Einen echten Grenzschutz statt die gegenwärtige Willkommenskultur, insbesondere durch die Errichtung technischer Sperren an der Grenze.
  • Die jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten. 
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Es braucht eine Schubumkehr, eine Null-Zuwanderung.

Markus Abwerzger

  • Die Übernahme des dänischen Modells Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten. 
  • Den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen, wobei Zahlungen im Rahmen der sogenannten Entwicklungszusammenarbeit nur bei Erfüllung dieser Rückübernahmen geleistet werden sollen. 
  • Die Einführung der obligatorischen Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.
  • Die entscheidende Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirtschaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen. 

Von Jänner bis August 56.149 Asylanträge in Österreich
Aus dem FPÖ-Antrag geht zudem hervor, dass von Jänner bis August 2022 insgesamt 56.149 Asylanträge in Österreich gestellt worden sind – das sei ein Plus von 195 Prozent gegenüber 2021. Ein Vergleich dazu: Die Stadt St. Pölten hat rund 56.000 Einwohner.

„Regierung im Bund und im Land sieht tatenlos zu“
„Die Situation ist dramatisch. Es kommen fast nur junge Männer zu uns – großteils aus Ländern, die einen Asylantrag gar nicht rechtfertigen, etwa Indien, Bangladesch, aber auch Afghanistan und Syrien. Die Regierung im Bund und im Land sieht tatenlos zu“, ärgert sich FP-Landesparteichef Markus Abwerzger, „gerade in Zeiten der Teuerung können wir uns einen weiteren Zuzug in das Sozialsystem einfach nicht mehr leisten. Es benötigt dringend eine Schubumkehr.“

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