Nach dem ein Kärntner kein Geld für seine ordnungsgemäß zurückgesandte Winterjacke erhalten hatte, wandte er sich an den AK-Konsumentschutz. Die Experten schritten erfolgreich ein.
Der Kärntner hatte bei einem Unternehmen über einen Online-Shop eine Winterjacke bestellt. Da die Größe dieser Jacke nicht passte, informierte er die Firma elf Tage nach Erhalt der Jack über die Rücksendung. Weitere fünf Tage später sandte der Kärntner die Ware zurück. Das Unternehmen meldete nach Erhalt des Paketes, dass es zu spät eingetroffen sei und die Rückgabefrist von 14 Tagen nicht eingehalten wurde - also auch kein Geld zurück. Daraufhin wandte sich der Kärntner an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
„Anscheinend war dem Unternehmen die gesetzliche Lage des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht bekannt“, so AK-Konsumentenschutzexpertin Claudia Prettner und erklärt: „Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück, so muss die empfangene Ware innerhalb von weiteren 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückgesendet werden.“
Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück, so muss die empfangene Ware innerhalb von weiteren 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückgesendet werden.
AK-Konsumentenschutzexpertin Claudia Prettner
Diese sogenannte Rückstellungsfrist wurde somit auch durch den Konsumenten laut gesetzlicher Bestimmung eingehalten - AGB von Unternehmen betreffend Rücksendungen und auch das Datum des Einlangens der Ware im Unternehmen gelten nicht. „Ohne das Einschreiten der AK-Konsumentenschutzexperten würden viele Menschen ohne ihr Wissen um ihre Rechte betrogen“, so AK-Präsident Günther Goach.
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